Auf Kreisdelegiertenversammlungen und Parteitagen der SPD ist der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln in den Räumlichkeiten der Versammlung nicht gestattet. Dies ist in der Geschäftsordnung der jeweiligen Versammlung zu verankern. Bei Zuwiderhandlungen ist die verantwortliche Person durch die Versammlungsleitung auf diese Regelung hinzuweisen.
Hiervon ausgenommen sind informelle Treffen wie Thesentresen, Stammtische und durch die SPD veranstaltete Stadtfeste. Auf diesen ist durch alle Teilnehmenden auf einen maßvollen Konsum zu achten.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Statutenkommission (Konsens)
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