Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats werden aufgefordert, in der Asylpolitik des Landes Berlin, und besonders vor dem Hintergrund der Umsetzung des Gesamtkonzepts der Bundesregierung zur Asylpolitik vom 7. September 2015 die Auszahlung von Bargeldleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen beizubehalten und nicht durch die Bereitstellung von Sachmitteln zu ersetzen.
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)