Antrag 15/II/2015 Bekämpfung von Entmietungsstrategien

Status:
Erledigt

Der Senat wird aufgefordert  zu prüfen, in wieweit sich kriminelle Entmietungsstrategien, z. B. durch Zerstörung der Infrastruktur von Wohngebäuden, Hygienemängel, Überbelegung, Missbrauch des Eigentumsrechts etc. durch rechtliche Veränderungen der Wohnungsaufsicht und der Durchgriffsmöglichkeiten der Bezirksämter zum Schutz der Mieter bekämpfen lassen.

Im Rahmen eines Modellversuchs soll folgendes Verfahren untersucht werden:

  • Die Wohnungsaufsicht erlässt einen Bescheid zur Beseitigung rechtswidrig herbeigeführter Mängel mit sofortiger Vollziehung.
  • Nach Ablauf einer kurzen Frist führt das Bezirksamt die zuvor angedrohte Ersatzvornahme durch und beauftragt sofort eine Anwaltskanzlei mit der Beitreibung der Kosten.
  • Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird in das Grundbuch vollstreckt einschließlich Kosten und Gebühren.
  • Ziel ist die Zwangsversteigerung.

 

Für den Modellversuch einschließlich der verfassungsrechtlichen Prüfung und des Pilotverfahrens stellt der Finanzsenator 1 Mio Euro bereit.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 14/II/2015 (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme SenStadtUm:  Wohnungsaufsicht ist in der Zuständigkeit der Bezirke, SenStadtUm hat keine Fachaufsicht.