Die SPD-Bundestagsfraktion wird gebeten, eine Änderung des § 573 Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu initiieren, mit der klargestellt wird, dass der Vermieter von Wohnraum die Rechtspflicht hat, die Gründe für sein berechtigtes Interesse an der Kündigung in dem Kündigungsschreiben anzugeben.
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)