Antrag 29/I/2024 Rückführung der Töchter von Charité und Vivantes in die Mutterkonzerne

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden aufgefordert, umgehend den Koalitionsvertrag vom 26.04.2023 umzusetzen und die Charité Facility Management GmbH (CFM) und die Vivantes-Töchter-GmbHs (Vivantes Service GmbH, VivaClean Nord, VivaClean Süd, SVL Speiseversorgung und -logistik, Vivantes Reha und Vivantes (MVZ) in die Muttergesellschaften zurückzuführen.

 

Es muss dabei sichergestellt werden, dass die Tarifverträge TVöD bzw. TV-L vollumfänglich angewandt werden. Hierzu müssen die Gesellschaften bzw. der Senat Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di aufnehmen.

 

Ziel muss die vollständige Eingliederung zum 1. Januar 2025 sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden aufgefordert, umgehend den Koalitionsvertrag vom 26.04.2023 umzusetzen und die Charité Facility Management GmbH (CFM) und die Vivantes-Töchter-GmbHs (Vivantes Service GmbH, VivaClean Nord, VivaClean Süd, SVL Speiseversorgung und -logistik, Vivantes Reha und Vivantes (MVZ) in die Muttergesellschaften zurückzuführen.

Es muss dabei sichergestellt werden, dass die Tarifverträge TVöD bzw. TV-L vollumfänglich angewandt werden. Hierzu müssen die Gesellschaften bzw. der Senat Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di aufnehmen.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden aufgefordert, umgehend den Koalitionsvertrag vom 26.04.2023 umzusetzen und die Charité Facility Management GmbH (CFM) und die Vivantes-Töchter-GmbHs (Vivantes Service GmbH, VivaClean Nord, VivaClean Süd, SVL Speiseversorgung und -logistik, Vivantes Reha und Vivantes (MVZ) in die Muttergesellschaften zurückzuführen.

Es muss dabei sichergestellt werden, dass die Tarifverträge TVöD bzw. TV-L vollumfänglich angewandt werden. Hierzu müssen die Gesellschaften bzw. der Senat Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di aufnehmen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: