Antrag 118/I/2024 Nein zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende

Die Mitglieder der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert,

  1. die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende zu stoppen,
  2. sicherzustellen, dass auch Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung einen einfachen Zugang zu einem kostenfreien Basiskonto erhalten, welches ihnen Zugriff auf staatliche Geldleistungen ermöglicht.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Votum folgt am 25.05.2024
Fassung der Antragskommission:

ÄA Timo und Matthias, am Ende des Antrags wie folgt zu ergänzen.

 

Sollte sich die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende trotz entsprechender Anstrengungen nicht stoppen lassen, werden die Mitglieder der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus aufgefordert, sicherzustellen, dass diese so diskriminierungsfrei wie möglich ausgestaltet wird. Dazu zählt insbesondere, dass Bargeldauszahlungen in vollem Umfang und ohne Extrakosten möglich sind und dass keine Einschränkungen vorgenommen werden, wo und wofür mit der Karte bezahlt werden kann.

___

 

Ersetzungsantrag zu den Anträgen 118/I/2024 und 119/I/2024

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

Klare Kriterien für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende in Berlin

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert sich für klare Kriterien für die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin einzusetzen und für die Berücksichtigung folgender Mindestanforderungen an die Bezahlkarte einzustehen:

  • Stigmatisierungsfreiheit,
  • unmittelbare Ausstellung und Funktionsfähigkeit der Bezahlkarte,
  • Möglichkeit zur Barauszahlung.

Ebenso sind die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats aufgefordert sicherzustellen, dass die Einführung einer Bezahlkarte keine Abkehr vom Geldleistungs- hin zum Sachleistungsprinzip darstellt.

Abschließend sind die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats aufgefordert klarzustellen, dass in der Ausgestaltung der Bezahlkarte keine Waren vom Erwerb ausgeschlossen werden können oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen verboten wird. Selbstverständlich müssen auch Bargeldauszahlungen weiterhin bis zu einer gewissen Summe, zur Deckung persönlicher Bedarfe, ermöglicht werden.

 

Begründung

In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 06. November 2023 wurde zu den Themen Flüchtlingspolitik und den Leistungen für Asylsuchende vereinbart, Barauszahlungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuschränken, jedoch nicht komplett zu stoppen. Hierzu soll eine Bezahlkarte eingeführt werden. Folglich beschloss das Bundeskabinett am 01. März 2024 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, um die Einführung einer Bezahlkarte zu ermöglichen. Der Bundestag brachte das Gesetz nach intensiven Beratungen am 12. April 2024 auf den Weg, auch der Bundesrat stimmte abschließend am 26. April 2024 zu. Die Bundesländer sind nunmehr gefordert die Bundesgesetzgebung umzusetzen.

Da die Einführung der Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nunmehr beschlossen und unumgänglich ist, gilt es für die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats bei der Ausgestaltung der Einführung einer solchen Karte klare Kriterien festzulegen und diese in Berlin umzusetzen.

In einer Arbeitsgruppe der Bundesländer unter Beteiligung des Bundes wurde ferner beschlossen, dass bundeseinheitliche Mindeststandards für die Einführung einer Bezahlkarte festgelegt werden und dass der Bund sich ergebende Gesetzesanpassungen zur Umsetzung auf den Weg bringt. Diese Mindeststandards umfassen, die zuvor angeführten, Kriterien der Stigmatisierungsfreiheit, die unmittelbare Ausstellung und sicherzustellende Funktionsfähigkeit der Karte, auch müssen in den Ländern individuelle Betragsgrenzen für Bargeldauszahlungen beschlossen werden. Unter diese Kriterien gliedern sich eine Reihe an Mindestanforderungen an die Bezahlkarte, die zwischen den Bundesländern geeint wurden. So soll es sich bei der Bezahlkarte um eine guthabenbasierte Karte handeln, die via Echtzeitüberweisung von den Behörden aufgeladen werden kann und die physisch als auch möglichst digital auf dem Smartphone genutzt werden kann. Selbstredend soll das Design neutral und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Die Leistungsberechtigten müssen jederzeit ihren Guthabenstand abrufen können und im Inland Bargeld abheben können. Die Anbieter der Karte müssen sich dazu verpflichten, dass eine zentrale Benutzerverwaltung eingerichtet ist, eine Kundenbetreuung erfolgen kann, sämtliche DSGVO-Vorschriften sind einzuhalten und die Nutzung der Karte muss für die Leistungsberechtigten ohne zusätzliche Gebühren möglich sein.

Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats sind aufgefordert für die zuvor aufgeführten grundsätzlichen Ansprüche an eine Bezahlkarte für Asylsuchende einzustehen und die Umsetzung der bundeseinheitlichen Mindeststandards sicherzustellen.