Antrag 206/I/2024 Die Besten für Berlin: Weniger Gesundheitsbeschränkungen bei der Verbeamtung

Status:
Annahme

Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, den vom Bund erlassenen Ermessensspielraum bei der Gesundheitsprüfung von zu verbeamtenden Personen in dem Sinne auszuschöpfen und zu nutzen, dass aktuell bestehende Hindernisse in Bezug auf die körperliche Eignung, vor allem der Inanspruchnahme einer Psychotherapie oder Körpergewicht, d.h. zu hoher Body Mass Index (BMI) abgebaut werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, den vom Bund erlassenen Ermessensspielraum bei der Gesundheitsprüfung von zu verbeamtenden Personen in dem Sinne auszuschöpfen und zu nutzen, dass aktuell bestehende Hindernisse in Bezug auf die körperliche Eignung, vor allem der Inanspruchnahme einer Psychotherapie oder Körpergewicht, d.h. zu hoher Body Mass Index (BMI) abgebaut werden.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 6 2026:
Der Antrag fordert den Abbau von Gesundheitsbarrieren bei der Verbeamtung, indem die gesundheitliche Eignung insbesondere von Lehrkräften weniger streng geprüft werden soll und damit psychische Belastungen oder ein höherer BMI nicht von der Verbeamtung ausschließen.

Auf Betreiben der SPD-Fraktion hat die Koalition bereits 2023 ein umfangreiches Gesetzespaket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrkräfteberufs, einem rechtssicheren Nachteilsausgleich für weiterhin tarifbeschäftigte Lehrkräfte und der entsprechenden Berücksichtigung der Stellenumwandlungen verabschiedet.

Nach Art. 33 Abs. 2 GG und nach § 9 BeamtStG sind Ernennungen in das Beamtenverhältnis nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen. Geeignet in diesem Sinne ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93).

Die entsprechenden Kriterien, nach denen Amtsärztinnen und Amtsärzte eine gesundheitliche Eignung für das Beamtenverhältnis abprüfen, sind im Landesbeamtengesetz Berlin (LBG) und im Detail durch Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen geregelt und entsprechen den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Medizin, den AWMF-Leitlinien sowie der aktuellen Rechtsprechung.

Der Hauptausschuss hatte den Senat aufgefordert, zum 31. März 2026 einen Abschlussbericht zur Umsetzung der Lehrkräfte-Verbeamtung vorzulegen. Zum Stichtag 30.01.2026 waren von Bestandslehrkräften insgesamt 12.885 Anträge eingegangen, von denen bisher 11.269 in die Verbeamtung gemündet sind. Lediglich die Bearbeitung der im Laufe des Jahres 2025 nachgereichten Verbeamtungsanträge und in 2026 weiterhin neu eingehender Verbeamtungsanträge erstreckt sich in das Jahr 2026 und wird bis zum Außerkrafttreten des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes am 31.12.2026 abgeschlossen.

Für die SPD-Fraktion sollte die pädagogische Eignung im Mittelpunkt stehen. In der Praxis erfolgt die Prüfung derzeit weiterhin überwiegend einzelfallbezogen, um den künftigen Lehrkräften jeweils individuell gerecht zu werden.

Für den allgemeinen Verwaltungsdienst laufen nach den erfolgten ersten Schritten einer Dienstrechtform weitere Gespräche in der Koalition, die Attraktivität Berlins als Dienstherr bzw. Arbeitgeberin weiter zu erhöhen.

Stellungnahme des Senats 2026:
SenInnSport

Stellungnahme des Senat-SenInnSports 2026:
Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsfinanzverwaltung. Diese hat ein Rundschreiben erlassen, das die Feststellung der gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis, ärztli-ches Gutachten und Ermessensentscheidung der Dienstbehörde, regelt.
Überweisungs-PDF: