Die sozialdemokratischen Mitglieder von Bundesregierung, Bundestag, Landesregierungen und Landesparlamenten sollen sich dafür einsetzen, dass
- Interne Prüfungen bezüglich eines Parteiverbotsverfahrens durch Innenministerien angeordneten werden
- ein Verbotsverfahrens gegen den Bundesverband und die Landesverbände der AfD bei den zuständigen Verfassungsgerichten geprüft wird
- Bei Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren eines solchen Verfahrens nach Artikel 21 des Grundgesetzes gegen die AfD in Deutschland und entsprechenden Landesverbänden beantragt wird
- alternative Wege wie ein Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung oder eine Grundrechtsverwirkung – insbesondere des passiven Wahlrechts – für einzelne AfD-Politiker*innen geprüft wird und die als Verein organisierte Junge Alternative sofort verboten wird
- der rechten Vorfeldorganisationen „Identitäre Bewegung“, „Institut für Staatspolitik“ und verschiedener Burschenschaften wie „Teutonia Prag“ verboten werden
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 160/I/2024 (Konsens)
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