Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass aus dem geplanten Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ des Berliner Senats Mittel ein Förderprogramm aufgesetzt wird, die energetische Gebäudesanierung insbesondere von Eigenheimen beratend zu begleiten. Dieses soll sich aus zwei Fördersäulen zusammensetzen:
1. Erste Säule: Einen Anspruch auf Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Energieberatungsangeboten.
2. Zweite Säule: Die stadtweite Einrichtung, Förderung und Finanzierung von niedrigschwelligen Energieberatungsangeboten
- durch die Finanzierung einer aufsuchenden mobilen Energieberatung in Gebieten, die sich durch eine Eigentumsstruktur auszeichnen;
- durch Pilotprojekte für eine kostenlose und interessenfreie Erstberatung für private Hausbesitzer in einem Beratungsbüro vor Ort.
3. In beiden unter Nr. 2 benannten Fällen, soll die Finanzierung insbesondere die Folgenden Leistungen umfassen:
- Kostenlose Vor-Ort-Beratung des Immobilienbesitzers mit dem Ergebnis einer „IST-Zustandsanalyse“ der einzelnen Wohnimmobilie;
- Vermittlung von Sachverständigen für die Erstellung einer Umsetzungsplanung mit einer Kostenprojektion, die finanzielle Förderungen berücksichtigt.
4. Über das Förderprogramm soll auf einer Webseite des Landes informiert werden. Die Webseite soll eine Kontaktliste zu allen aus den Programm nach Nr. 2 finanzierten Angeboten vorhalten.