Antrag 36/II/2023 Volksfesten einen angemessenen Platz in Berlin einräumen

Status:
Annahme

Die Berliner SPD unterstützt das Schaustellergewerbe und die Durchführung von Volksfesten in Berlin. Deshalb fordern wir zentrale Orte, auf denen Volksfeste ausdrücklich erwünscht sind. Diese sollten sich in der gesamten Stadt befinden. Bevorzugt sollten Volksfeste auf überwiegend versiegelten Flächen, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden, stattfinden.

 

Weiterhin sollte es eine zentrale Ansprechperson im Senat geben, die bei den Genehmigungsverfahren unterstützt und den Prozess für alle Bezirke vereinheitlicht.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Berliner SPD unterstützt das Schaustellergewerbe und die Durchführung von Volksfesten in Berlin. Deshalb fordern wir zentrale Orte, auf denen Volksfeste ausdrücklich erwünscht sind. Diese sollten sich in der gesamten Stadt befinden. Bevorzugt sollten Volksfeste auf überwiegend versiegelten Flächen, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden, stattfinden.

 

Weiterhin sollte es eine zentrale Ansprechperson im Senat geben, die bei den Genehmigungsverfahren unterstützt und den Prozess für alle Bezirke vereinheitlicht.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Die Festsetzung von Volksfesten erfolgt auf Antrag des Veranstalters bei der zuständigen Behörde. Bei Volksfesten (§60b GewO) sind die Gewerbe- und Ordnungsämter verantwortlich. Ein zentraler Ansprechpartner wäre demnach bei der SenInnSport oder der SenWiEnBe anzusiedeln.

Durch die Stadtentwicklungspläne verfügt der Senat über Instrumente der gesamtstädtischen städtebaulichen Planung. Mit Blick auf die unterschiedlichen Fachthemen (bspw. Kultur, Zentren, Wirtschaft) werden künftige Siedlungsentwicklungen beeinflusst und Flächenkonkurrenzen moderiert. Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen kontinuierliche Überprüfungen und Weiterentwicklungen der Pläne vor. Die Stadtentwicklungspläne Wohnen und Wirtschaft werden gegenwärtig novelliert.

Um eine dauerhafte Fläche für Volksfeste zu sichern, spricht sich der Senat für den Erhalt des Zentralen Festplatzes als Hauptstandort für Volksfeste aus, solange keine entsprechende Ersatzfläche gefunden worden ist (siehe auch Antrag 34/I/2023).
Überweisungs-PDF: