Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Akteur*innen der Zivilgesellschaft ein Konzept zum Einbezug queerpolitischer Arbeit in bestehenden und zukünftigen Städtepartnerschaften zu entwickeln. Dies soll folgende Aspekte beinhalten:
Ein bindender queerpolitischer Anforderungskatalog, welcher den rechtlichen Status queerer Menschen, die Menschenrechtslage und die Angebote für queere Menschen in aktuellen oder avisierten Partnerkommunen genau definiert und Defizite klar benennt. Ebenfalls klar definiert werden soll, unter welchen Umständen eine Partnerschaft kritisch begleitet oder im letzten Schritt beendet werden muss, sollten Rechte queerer Menschen bedroht oder eingeschränkt werden. Ein solches Konzept muss auch beinhalten, wie die queere Community vor Ort weiterhin unterstützt werden kann, auch wenn die Städtepartnerschaft nicht fortgesetzt wird, bspw. durch Grußworte oder Teilnahmen an örtlichen Pride-Veranstaltungen oder durch regelmäßigen Austausch zur aktuellen Situation. In der Öffentlichkeitsarbeit des Senats werden Missstände offen angesprochen, um gefährdeten queeren Communities eine Stimme und Zugang zur öffentlichen Debatte zu geben.
Eine Aktualisierung des Katalogs findet in einem festzulegenden Turnus unter Einbezug der Zivilgesellschaft statt.
Bei Delegationsreisen sollen queerpolitisch aktive Akteur*innen der Zivilgesellschaft grundsätzlich eine Einladung erhalten, an diesen teilzunehmen. In regelmäßigen Abständen sollten zudem Treffen mit Vertreter*innen der queeren Community bewusst in den Ablauf der Delegationsreisen eingeplant werden.
Die SPD-Mitglieder der Bezirksämter und die SPD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, einen solchen Kriterienkatalog in die Partnerschaftsarbeit in den Bezirken mit aufzunehmen und parallel anzuwenden.
Der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Akteur*innen der Zivilgesellschaft ein Konzept zum Einbezug queerpolitischer Arbeit in bestehenden und zukünftigen Städtepartnerschaften zu entwickeln. Dies soll folgende Aspekte beinhalten:
Ein bindender queerpolitischer Anforderungskatalog, welcher den rechtlichen Status queerer Menschen, die Menschenrechtslage und die Angebote für queere Menschen in aktuellen oder avisierten Partnerkommunen genau definiert und Defizite klar benennt. Ebenfalls klar definiert werden soll, unter welchen Umständen eine Partnerschaft kritisch begleitet oder im letzten Schritt beendet werden muss, sollten Rechte queerer Menschen bedroht oder eingeschränkt werden. Ein solches Konzept muss auch beinhalten, wie die queere Community vor Ort weiterhin unterstützt werden kann, auch wenn die Städtepartnerschaft nicht fortgesetzt wird, bspw. durch Grußworte oder Teilnahmen an örtlichen Pride-Veranstaltungen oder durch regelmäßigen Austausch zur aktuellen Situation. In der Öffentlichkeitsarbeit des Senats werden Missstände offen angesprochen, um gefährdeten queeren Communities eine Stimme und Zugang zur öffentlichen Debatte zu geben.
Eine Aktualisierung des Katalogs findet in einem festzulegenden Turnus unter Einbezug der Zivilgesellschaft statt.
Bei Delegationsreisen sollen queerpolitisch aktive Akteur*innen der Zivilgesellschaft grundsätzlich eine Einladung erhalten, an diesen teilzunehmen. In regelmäßigen Abständen sollten zudem Treffen mit Vertreter*innen der queeren Community bewusst in den Ablauf der Delegationsreisen eingeplant werden.
Die SPD-Mitglieder der Bezirksämter und die SPD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, einen solchen Kriterienkatalog in die Partnerschaftsarbeit in den Bezirken mit aufzunehmen und parallel anzuwenden.
Der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Akteur*innen der Zivilgesellschaft ein Konzept zum Einbezug queerpolitischer Arbeit in bestehenden und zukünftigen Städtepartnerschaften zu entwickeln. Dies soll folgende Aspekte beinhalten:
Ein bindender queerpolitischer Anforderungskatalog, welcher den rechtlichen Status queerer Menschen, die Menschenrechtslage und die Angebote für queere Menschen in aktuellen oder avisierten Partnerkommunen genau definiert und Defizite klar benennt. Ebenfalls klar definiert werden soll, unter welchen Umständen eine Partnerschaft kritisch begleitet oder im letzten Schritt beendet werden muss, sollten Rechte queerer Menschen bedroht oder eingeschränkt werden. Ein solches Konzept muss auch beinhalten, wie die queere Community vor Ort weiterhin unterstützt werden kann, auch wenn die Städtepartnerschaft nicht fortgesetzt wird, bspw. durch Grußworte oder Teilnahmen an örtlichen Pride-Veranstaltungen oder durch regelmäßigen Austausch zur aktuellen Situation. In der Öffentlichkeitsarbeit des Senats werden Missstände offen angesprochen, um gefährdeten queeren Communities eine Stimme und Zugang zur öffentlichen Debatte zu geben.
Eine Aktualisierung des Katalogs findet in einem festzulegenden Turnus unter Einbezug der Zivilgesellschaft statt.
Bei Delegationsreisen sollen queerpolitisch aktive Akteur*innen der Zivilgesellschaft grundsätzlich eine Einladung erhalten, an diesen teilzunehmen. In regelmäßigen Abständen sollten zudem Treffen mit Vertreter*innen der queeren Community bewusst in den Ablauf der Delegationsreisen eingeplant werden.
Die SPD-Mitglieder der Bezirksämter und die SPD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, einen solchen Kriterienkatalog in die Partnerschaftsarbeit in den Bezirken mit aufzunehmen und parallel anzuwenden.
- Der Berliner Senat wird auch weiterhin mit seinen Partnerstädten die Kooperationen in Zusammenhang mit der Förderung der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt ausloten und diese mit einzelnen Städten verstärken. Hierfür nutzt der Senat den vom Rainbow Cities Network herausgegebenen Leitfaden „Rainbow Cities in Action. Policy Guidelines for Municipalities“.
- Der Berliner Senat prüft die Einrichtung eines zuwendungsgeförderten Projektes, welches die Zusammenarbeit in queeren Kontexten zwischen insbesondere Partnerstädten, aber nicht nur, auf zivilgesellschaftlicher Ebene stärkt.
- Der Senat steht für die Rechte und den Schutz queerer Menschen weltweit ein. Die Senatsmitglieder sprechen insbesondere in Städten und Ländern, in denen die Situation von LSBTIQ+ Personen besonders schwierig ist, diese an und werben für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Das gleiche gilt bei Besuchen von Delegationen aus dem Ausland.