Antrag 79/II/2023 Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für Soldat:innenfamilien - Erweiterung des Beihilferechts

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder in der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Beihilfesystem für Familienangehörige von Soldat:innen auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgeweitet wird.

 

Beihilfeberechtigte Familienangehörige von aktiven und pensionierten Soldat:innen sollen die Möglichkeit einer finanziell unterstützen Mitgliedschaft in der GKV haben, bei der sie keine signifikanten finanziellen Nachteile im Vergleich zu dem bisherigen Beihilfesystem in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) haben.

 

Ein Wechsel vom PKV-Beihilfesystem in ein Versicherungsverhältnis der GKV soll nach der Gesetzesänderung temporär möglich sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder in der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Beihilfesystem für Familienangehörige von Soldat:innen auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgeweitet wird.

 

Beihilfeberechtigte Familienangehörige von aktiven und pensionierten Soldat:innen sollen die Möglichkeit einer finanziell unterstützen Mitgliedschaft in der GKV haben, bei der sie keine signifikanten finanziellen Nachteile im Vergleich zu dem bisherigen Beihilfesystem in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) haben.

 

Ein Wechsel vom PKV-Beihilfesystem in ein Versicherungsverhältnis der GKV soll nach der Gesetzesänderung temporär möglich sein.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Unklar im Antrag ist, was in diesem Zusammenhang " finanziell unterstützen Mitgliedschaft in der GKV" bedeutet. Soweit Ehepartner sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind sie ohnehin schon gesetzlich versichert und können gemeinsame Kinder beitragsfrei mitversichern. In diesem Fall nehmen sie die Beihilfe gar nicht in Anspruch und unterhalten allenfalls eine Anwartschaft für die PKV, um sich nach Ende des Erwerbslebens die Option der privaten Restkostenversicherung offen zu halten, was aber auch nicht zwingend ist.

Der Vorschlag scheint keine "Erweiterung" des Beihilferechts zu sein, sondern die Umstellung auf das sog. "Hamburger Modell".

Nach dem Hamburger Modell müssen sich die neu eingestellten Beamten entscheiden, ob sie die klassische Beihilfe oder eine GKV-Mitgliedschaft wollen. Die "alten" - kostenintensiven - Personen bleiben im Beihilfesystem, das nur dann zahlen muss, wenn der Betroffene erkrankt, was mit zunehmendem Alter häufiger der Fall ist. Für die jungen, weniger häufig Erkrankten muss aber dann der Dienstherr die monatlichen Beiträge zur GKV übernehmen, die einkommensabhängig sind.

Eine Änderung ist unseres Wissens aktuell nicht vorgesehen.

Beschluss des Bundesparteitag 2023:

nicht befasst
Überweisungs-PDF: