Antrag 19/II/2023 Für eine angemessene Mindestlohnerhöhung!

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir begrüßen, dass der Parteivorstand angekündigt hat, sich für eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes gemäß der Mindestlohn-Richtlinie der Europäischen Union einzusetzen. Als resultierender Wert werden demnach nach aktuellem Stand häufig 14 Euro genannt. Allerdings findet in diesem Rahmen eine Inflationsanpassung keinen Platz, was für die Kaufkraftsicherung der mindestlohn-beziehenden Menschen jedoch enorm wichtig ist.

 

Daher fordern wir von den sozialdemokratischen Mitgliedern der Bundesregierung, insbesondere vom sozialdemokratischen Bundeskanzler sowie dem sozialdemokratischen Bundesminister für Arbeit und Soziales und der gesamten SPD-Bundestagsfraktion sich für eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes per Rechtsverordnung auf 15 Euro zum 01.01.2024 einzusetzen

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Für einen angemessenen Mindestlohn!

Wir begrüßen, dass der Parteivorstand angekündigt hat, sich für eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes einzusetzen und die  Mindestlohn-Richtlinie der Europäischen Union zum Maßstab nimmt.  Damit kommen wir bereits über 14€. Die Mindestlohnkommission ist ihrer gesellschaftlichen Aufgabe und herausragenden Stellung nicht gerecht geworden.

Wir  fordern die sozialdemokratischen Mitgliedern der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion auf die Mindestlohnkommission, bzw. die gesetzlichen Grundlagen für diese, grundsätzlich und effektiv zu reformieren.

 

 

Begründung

Am 26.06.2023 hat die Mindestlohnkommission ihren Vorschlag veröffentlicht, in welchem Maß der Mindestlohn für die Jahre 2024 und 2025 steigen soll. Die Mindestlohnkommission schlägt demnach vor, dass der Mindestlohn zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro steigen, wonach zum 01.01.2025 eine Erhöhung auf 12,82 Euro folgen soll. Diesen Vorschlag empfinden wir als beschämend. Dieser Beschluss erfolgte dabei das erste Mal nicht im Konsens, da die Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen und besonders die Gewerkschaften diesem Beschluss nicht zustimmen konnten.

Die Mindestlohnkommission ist damit ihrer wichtigen Stellung und Aufgabe nicht gerecht geworden. Der Bundesarbeitsminister kann die Vorschläge der Mindestlohnkommission lediglich annehmen oder ablehnen.

In der Konsequenz müssen die gesetzlichen Grundlagen der Mindestlohnkommission grundsätzlich geändert und damit verbessert werden.

In Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine kam es in nahezu allen Lebensbereichen zu massiven Preissteigerungen und zu hohen Inflationsraten. Dabei ist allseits bekannt, dass die Inflation insbesondere Menschen mit geringen Einkommen am härtesten trifft, da diese bereits vor den Preissteigerungen enorm auf ihre Ausgaben achten mussten und keine Rücklagen aufbauen konnten. Aktuell beziehen ca. sechs Millionen Menschen den Mindestlohn. Die Erhöhung um 41 Cent würde für diese Menschen eine Lohnerhöhung von lediglich 3,4 Prozent bedeuten. Bei Inflationsraten, insbesondere in grundlegenden Lebensbereichen, von über 10 Prozent führt dies zu massiven Reallohnverlusten. Das dürfen wir als SPD nicht einfach hinnehmen! Die Mindestlohn-Richtlinie der Europäischen Union empfiehlt bei der Berechnung angemessener, armutsfester Mindestlöhne, den Medianlohn als Referenzwert zu Grunde zu legen. Dabei ergeben 60 Prozent dieses Medianlohnes einen armutsfesten Mindestlohn, was laut den Gewerkschaften, einen Mindestlohn von 14 Euro bedeuten würde. Aus diesem Grund gehen wir weiter und fordern einen Mindestlohn von 15 Euro, damit jede:r Beschäftigte:r angemessen von ihrem:seinem Gehalt bzw. Lohn leben kann. Denn die SPD muss zu jeder Zeit für gerechte Arbeitsbedingungen und Respekt für die Arbeit stehen

Zielrichtung der Reform sollte klarer benannt werden.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Für einen angemessenen Mindestlohn!

Wir begrüßen, dass der Parteivorstand angekündigt hat, sich für eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes einzusetzen und die  Mindestlohn-Richtlinie der Europäischen Union zum Maßstab nimmt.  Damit kommen wir bereits über 14€. Die Mindestlohnkommission ist ihrer gesellschaftlichen Aufgabe und herausragenden Stellung nicht gerecht geworden.

Wir  fordern die sozialdemokratischen Mitgliedern der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion auf die Mindestlohnkommission, bzw. die gesetzlichen Grundlagen für diese, grundsätzlich und effektiv zu reformieren.

 

 

Begründung

Am 26.06.2023 hat die Mindestlohnkommission ihren Vorschlag veröffentlicht, in welchem Maß der Mindestlohn für die Jahre 2024 und 2025 steigen soll. Die Mindestlohnkommission schlägt demnach vor, dass der Mindestlohn zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro steigen, wonach zum 01.01.2025 eine Erhöhung auf 12,82 Euro folgen soll. Diesen Vorschlag empfinden wir als beschämend. Dieser Beschluss erfolgte dabei das erste Mal nicht im Konsens, da die Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen und besonders die Gewerkschaften diesem Beschluss nicht zustimmen konnten.

Die Mindestlohnkommission ist damit ihrer wichtigen Stellung und Aufgabe nicht gerecht geworden. Der Bundesarbeitsminister kann die Vorschläge der Mindestlohnkommission lediglich annehmen oder ablehnen.

In der Konsequenz müssen die gesetzlichen Grundlagen der Mindestlohnkommission grundsätzlich geändert und damit verbessert werden.

In Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine kam es in nahezu allen Lebensbereichen zu massiven Preissteigerungen und zu hohen Inflationsraten. Dabei ist allseits bekannt, dass die Inflation insbesondere Menschen mit geringen Einkommen am härtesten trifft, da diese bereits vor den Preissteigerungen enorm auf ihre Ausgaben achten mussten und keine Rücklagen aufbauen konnten. Aktuell beziehen ca. sechs Millionen Menschen den Mindestlohn. Die Erhöhung um 41 Cent würde für diese Menschen eine Lohnerhöhung von lediglich 3,4 Prozent bedeuten. Bei Inflationsraten, insbesondere in grundlegenden Lebensbereichen, von über 10 Prozent führt dies zu massiven Reallohnverlusten. Das dürfen wir als SPD nicht einfach hinnehmen! Die Mindestlohn-Richtlinie der Europäischen Union empfiehlt bei der Berechnung angemessener, armutsfester Mindestlöhne, den Medianlohn als Referenzwert zu Grunde zu legen. Dabei ergeben 60 Prozent dieses Medianlohnes einen armutsfesten Mindestlohn, was laut den Gewerkschaften, einen Mindestlohn von 14 Euro bedeuten würde. Aus diesem Grund gehen wir weiter und fordern einen Mindestlohn von 15 Euro, damit jede:r Beschäftigte:r angemessen von ihrem:seinem Gehalt bzw. Lohn leben kann. Denn die SPD muss zu jeder Zeit für gerechte Arbeitsbedingungen und Respekt für die Arbeit stehen

Zielrichtung der Reform sollte klarer benannt werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an SPD-Parteivorstand
Überweisungs-PDF: