Die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Einstellungsvoraussetzungen zwischen Berliner und Brandenburger Hoch- und Fachhochschulen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
Stellungnahme FA Wissenschaft:
Antrag 22/II/2023 Vereinheitlichung der Einstellungsvoraussetzungen in Hoch- und Fachhochschulen
Der Antrag ist schlicht so nicht haltbar. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einstellungsvoraussetzungen bei vergleichbaren Stellen könnten (weiter) vereinheitlicht werden, allerdings ist unklar, was da für Unterschiede gemeint sein sollen.
Eine generelle „Vereinheitlichung“ ist nicht sinnvoll. Tatsächlich unterscheiden sich die Stellenaufgaben zwischen Hochschulen und Universitäten selbst bei gleicher Bezeichnung, z.B. Professur, ganz erheblich. So verlangen wir in Berlin z.B. besondere berufliche Erfahrungen außerhalb der Hochschulen bei Hochschulprofessuren. Auch die Einstellungsvoraussetzungen an den künstlerischen Hochschulen unterscheiden sich ganz erheblich, nicht nur untereinander, sondern auch im Verhältnis zu wissenschaftlich-künstlerischen Universitätsstellen. etc.
Allein die gesetzlich geregelten Unterschiede in den § 92 ff. BerlHG sind mannigfaltig.
Eine Vereinheitlichung ist hier weder im Verhältnis der einzelnen Hochschularten, noch im Verhältnis der Hochschulen einer Art sinnvoll.
Die tatsächlichen jeweiligen konkreten Einstellungsvoraussetzungen (also die Stellenbeschreibungen und Bewerbungsanforderungen) sind zudem jeweils Sache der jeweiligen Hochschule im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit und in Berlin auch auf Grundlage der von uns beschlossenen und umgesetzten Übertragung der Personalverwaltung durch die Hochschulen.
Empfehlung daher: Zurück an Antragsstellende zwecks Konkretisierung der Zielsetzung oder Ablehnung.