Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag möge sich dafür einsetzen, die Grundfinanzierung an deutschen Hochschulen deutlich zu erhöhen.
Stellungnahme FA Wissenschaft:
Antrag 40/II/2023 Erhöhung der Grundfinanzierung deutscher Hochschulen
Die geforderte „Grundfinanzierung“, unabhängig von der Frage, was damit alles umfasst sein soll, ist Sache der Länder.
Die in Berlin mit den Hochschulverträgen vorgenommene Unterscheidung zwischen fest zugesicherten Mitteln (Grundfinanzierung) und variablen Mitteln, die von der Erfüllung von vereinbarten Leistungen abhängig sind, ist keineswegs in allen Bundesländern gegeben.
Der Bund als Adressat könnte gemeint sein, wenn zugleich eine Änderung des Grundgesetzes gefordert werden würde – ob zur Eröffnung von Zugschussfinanzierungen oder kompletten Übernahmen wäre jedoch durch die Antragsstellenden zu bestimmen, da damit völlig unterschiedliche Trägermodelle verbunden wären.
Da die formulierten Zielsetzungen des Antrages in Berlin bereits erfüllt sind, Empfehlung: Zurück an Antragsstellende.