Die Berliner SPD stimmt im Bundesrat einer Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes nur zu, wenn
- nationale Maßnahmen zur energetischen Sanierung von alten Ein- und Mehrfamilienhäusern, insbesondere der Austausch von Öl- und Gasheizungen, bis 2035 freiwillig sind, soweit diese Maßnahmen nicht auf europarechtlichen Vorgaben beruhen
- die Maßnahmen zur Sanierung nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz durch Fördermaßnahmen mit Bundesmitteln (Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen) unterstützt werden
- nationale Maßnahmen zur energetischen Sanierung von alten Ein- und Mehrfamilienhäusern, insbesondere der Austausch von Öl- und Gasheizungen, erst dann verpflichtend werden, wenn der Netzausbau bis 2030 einen sicheren Betrieb von Wärmepumpen u.a. für eine verlässliche Wärmeversorgung ermöglicht
und - die Mehrkosten der Betriebskosten von Mieterinnen und Mietern durch die Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz nicht den Betrag der monetär bewerteten CO2- Einsparungen übersteigen.
- Die Berliner SPD wirbt bei den SPD-Bundestagsabgeordneten dafür, dass diese der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes nur dann zustimmen, wenn die vorgenannten Maßnahmen Eingang in diese Neufassung finden.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz die beschleunigte Transformation für mehr Klimaschutz ermöglichen und fördern
Die Berliner SPD bekennt sich zum Pariser Klimaschutzabkommen und unterstützt alle Bemühungen für eine möglichst schnelle und sozial gerechte Transformation unserer Art und Weise zu leben und zu wirtschaften.
Einer der wichtigsten Schlüssel zur CO2-freien Wärmeversorgung ist dabei das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung muss realistisch und bezahlbar für alle Bevölkerungsgruppen ausgestaltet werden.
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird daher aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass
- Das Gebäudeenergiegesetz und das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung so aufeinander abgestimmt werden, dass ein klarer Transformationspfad aufgezeigt wird, an dem sich die Bürgerinnen und Bürger orientieren können,
- Beide Gesetze von einer Förderkulisse untersetzt und begleitet werden, die die finanzielle Überforderung der Haushalte im Rahmen des Transformationsprozesses verhindert,
- Die gesetzlichen Vorgaben einen übermäßigen Mietenanstieg auf Basis einer energetischer Sanierung oder einer Investitionen für den Wechsel der Heizungsart durch den Immobilieneigentümer verhindern,
- Im Gebäudeenergiegesetz die Technologieoffenheit des Transformationspfades gewahrt bleibt und einseitige und pauschale Verbote bestimmter Heizungsarten ausgeschlossen sind.