Antrag 303/I/2023 Keine unverhältnismäßige Ausweitung der polizeilichen Präventivhaft in Berlin

Status:
Annahme

Haft ohne Strafprozess muss die absolute Ausnahme im Rechtsstaat bleiben und darf keinen Sanktionscharakter bekommen. Eine unverhältnismäßige Ausweitung der polizeilichen Präventivhaft in Berlin lehnen wir ab:

 

  1. Eine Erhöhung der gesetzlichen Höchstdauer des polizeilichen Unterbindungsgewahrsams darf allen- falls für solche Fälle erfolgen, in denen damit terroristische Straftaten verhindert werden sollen. Eine pauschale Erhöhung auch für alle anderen Anwendungsfälle des polizeilichen Unterbindungsgewahr- sams ist unverhältnismäßig und wird weiter abgelehnt.
  2. Eine Auflockerung der Voraussetzungen zur Anordnung des polizeilichen Unterbindungsgewahrsams wird abgelehnt. Freiheitsentzug ohne Strafprozess muss die absolute Ausnahme im Rechtsstaat bleiben. Dieses Mittel darf insbesondere nicht dazu genutzt werden, um Menschen vor der Ausübung ihres Demonstrationsrechts einzuschüchtern. Eine Erweiterung oder Aufweichung der Fallgruppen, in denen die sog. Präventivhaft angeordnet werden darf, wird daher abgelehnt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Haft ohne Strafprozess muss die absolute Ausnahme im Rechtsstaat bleiben und darf keinen Sanktionscharakter bekommen. Eine unverhältnismäßige Ausweitung der polizeilichen Präventivhaft in Berlin lehnen wir ab:

 

  1. Eine Erhöhung der gesetzlichen Höchstdauer des polizeilichen Unterbindungsgewahrsams darf allen- falls für solche Fälle erfolgen, in denen damit terroristische Straftaten verhindert werden sollen. Eine pauschale Erhöhung auch für alle anderen Anwendungsfälle des polizeilichen Unterbindungsgewahr- sams ist unverhältnismäßig und wird weiter abgelehnt.
  2. Eine Auflockerung der Voraussetzungen zur Anordnung des polizeilichen Unterbindungsgewahrsams wird abgelehnt. Freiheitsentzug ohne Strafprozess muss die absolute Ausnahme im Rechtsstaat bleiben. Dieses Mittel darf insbesondere nicht dazu genutzt werden, um Menschen vor der Ausübung ihres Demonstrationsrechts einzuschüchtern. Eine Erweiterung oder Aufweichung der Fallgruppen, in denen die sog. Präventivhaft angeordnet werden darf, wird daher abgelehnt.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: