Antrag 304/I/2023 Die Ausbildungsumlage zum Erfolg führen!

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, schnellstmöglich den im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf zur Ausbildungsumlage in den Senat bzw. ins parlamentarische Verfahren einzubringen.

 

Als Maßgabe für das Inkrafttreten der Ausbildungsumlage werden im Koalitionsvertrag 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze gefordert. Grundlage dafür können nur die tatsächlich besetzten Ausbildungsplätze (abgeschlossene Verträge) und der Vergleich zum Vor-Corona-Niveau (2019) sein. Der Aufwuchs muss sich außerdem in der offiziellen Ausbildungsstatistik, wie sie vom Bundesinstitut für Berufsbildung am Ende des Jahres erhoben wird, widerspiegeln. Sollte das Ziel von 2.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen nicht erreicht werden, muss das Gesetz zur Ausbildungsumlage umgehend in Kraft treten.

 

Unser Ziel ist weiterhin, allen jungen Berliner*innen die Chance auf einen Ausbildungsabschluss zu geben. Mit der Ausbildungsumlage muss deshalb ein klares Konzept einer Ausbildungsgarantie verbunden werden. Wer auf dem Ausbildungsmarkt nicht erfolgreich ist, braucht einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung, in der ein Berufsabschluss erworben werden kann. Die Maßnahmen des Übergangsbereichs müssen entsprechend reformiert werden, damit daraus keine Warteschleifen für junge Menschen entstehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, schnellstmöglich den im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf zur Ausbildungsumlage in den Senat bzw. ins parlamentarische Verfahren einzubringen.

 

Als Maßgabe für das Inkrafttreten der Ausbildungsumlage werden im Koalitionsvertrag 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze gefordert. Grundlage dafür können nur die tatsächlich besetzten Ausbildungsplätze (abgeschlossene Verträge) und der Vergleich zum Vor-Corona-Niveau (2019) sein. Der Aufwuchs muss sich außerdem in der offiziellen Ausbildungsstatistik, wie sie vom Bundesinstitut für Berufsbildung am Ende des Jahres erhoben wird, widerspiegeln. Sollte das Ziel von 2.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen nicht erreicht werden, muss das Gesetz zur Ausbildungsumlage umgehend in Kraft treten.

 

Unser Ziel ist weiterhin, allen jungen Berliner*innen die Chance auf einen Ausbildungsabschluss zu geben. Mit der Ausbildungsumlage muss deshalb ein klares Konzept einer Ausbildungsgarantie verbunden werden. Wer auf dem Ausbildungsmarkt nicht erfolgreich ist, braucht einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung, in der ein Berufsabschluss erworben werden kann. Die Maßnahmen des Übergangsbereichs müssen entsprechend reformiert werden, damit daraus keine Warteschleifen für junge Menschen entstehen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

In den Richtlinien der Regierungspolitik hat sich die Koalition auf die Gründung des "Bündnis für Ausbildung" verständigt. Ziel ist es mindestens 2.000 zusätzliche, dauerhafte Ausbildungsverträge abzuschließen. Das Bündnis hat sich darauf verständigt, den Gesamtstand zum 31.12.2023 und 31.12.2025 zu vergleichen. Parallel soll die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Umlage erarbeiten. Werden die 2.000 zusätzlichen Ausbildungsverträge nicht erreicht, kommt es zur parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

In der Ausbildungsplatzumlage sehen wir ein zentrales Instrument für eine moderne Ausbildung. Im Rahmen des "Bündnisses für Ausbildung" wurde eine Einigung zu den 2.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen erreicht. Darüber hinaus bauen wir die Instrumente zur Unterstützung von jungen Menschen ohne Ausbildungsplatz aus.
Überweisungs-PDF: