Antrag 141/I/2023 Kostenfreie Kulturangebote für Berechtigte mit Berechtigungsnachweis

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass kulturelle Angebote städtischer Einrichtungen und Träger, wie Museen, Theater und Musik für Menschen über 65 Jahren kostenfrei genutzt werden können. Dies soll auch nicht nur an bestimmten Tagen, sondern immer, wenn Karten verfügbar sind, ermöglicht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Kostenfreie Kulturangebote für Berechtigte mit Berechtigungsnachweis

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass kulturelle Angebote städtischer Einrichtungen und Träger, wie Museen, Theater und Musik für Berechtigte mit Berechtigungsnachweis kostenfrei genutzt werden können.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass kulturelle Angebote städtischer Einrichtungen und Träger, wie Museen, Theater und Musik für Berechtigte mit Berechtigungsnachweis kostenfrei genutzt werden können.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Zur Entlastung der Bürgerämter wurde die Zuständigkeitsverlagerung des bisherigen berlinpass und damit die Einführung des jetzigen Berechtigungsnachweises und der VBB Kundenkarte Berlin S zum 1. Januar 2023 umgesetzt. Aktuell wird an der Optimierung dieses Verfahrens weitergearbeitet, da es aus Sicht aller Beteiligten ein vereinfachtes Verfahren braucht. Ziel ist es einen praktikablen Zugang zu den Vergünstigungen für alle Berechtigten zu schaffen. Für die Gestaltung von vergünstigten oder kostenfreien Zugängen zu Kultur- und Sporteinrichtungen sind die Senatsverwaltungen für Kultur oder Sport zuständig. Die Sen ASGIVA betreut den technischen Prozess der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Berechtigungsnachweises.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Seit dem 2005 können Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter/bei voller Erwerbsminderung, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen an zahlreichen Berliner Bühnen und Konzerthäusern Karten zum Preis von 3 Euro erwerben, wenn die Vorstellungen nicht ausverkauft sind. Unter den Kultureinrichtungen finden sich einige, deren Vorstellungen daher kaum verfügbar sind. Da es sich hier vor allem unter wirtschaftlich starke Kultureinrichtungen mit hohen (Landes-)Zuschüssen wie die Philharmoniker, die Opernhäuser/Staatsballett oder das Konzerthaus handelt, gilt es in diesen Fällen, auf Regelungen und Verfahren zu drängen, mit denen Menschen mit wenig Einkommen die kulturelle Teilhabe ermöglicht wird. Ein gutes Beispiel für ein solches Angebot stellt die Initiative „Respect Each Other“ des Friedrichstadt-Palastes dar, bei der 5-Euro-Tickets auf Vertrauensbasis erhältlich sind. Es gibt aber auch eine Reihe von Einrichtungen, die trotz hochwertiger Kulturangebote wegen mangelnder Auffindbarkeit/Auslastung erreichbar sind. Das sind: Ballhaus Naunynstraße, F40 (Theater Thikwa/English Theatre), Hebbel am Ufer 1-3, Monbijou Theater & Märchenhütte, Neuköllner Oper, Sophiensäle, Volksbühne, Werkstatt der Kulturen, Theater Strahl. Demgegenüber steht die Evaluation des eintrittsfreien Sonntags aus, der eine Freistellung kultureller Angebote für alle auf den ersten Sonntag im Monat limitiert. Hier werden Einnahmeverluste landesseitig kompensiert. Während die Landesmuseen den eintrittsfreien Sonntag nach wie vor begrüßen, muss politisch berücksichtigt werden, dass unter den Nutzenden der Anteil der begüterten Berliner*innen über 65 Jahren besonders hoch ist.
Überweisungs-PDF: