Beschwerdemechanismen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Entwicklungszusammenarbeit einrichten und menschenrechtlich ausgestalten
Dass auch Vorhabern der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit unbeabsichtigte massive negative Folgen für die Bevölkerung in den Partnerländern haben können, zeigten nicht zuletzt die Vorwürfe rund um die Naturschutzgebiets-Finanzierung in der DR Kongo (s.u.a. Antwort auf Kleine Anfrage, BT-Drs. 19/27414): Die Anrainer-Bevölkerung war schwersten Menschenrechtsverletzungen durch die Parkwächter der unterstützten Naturschutzbehörde ausgesetzt. Die beteiligte deutsche Entwicklungszusammenarbeit (BMZ/KfW) erfuhr hierdurch erst durch eine britische NGO.
Damit Betroffene in solchen Fällen sich direkt an die entsprechenden Entwicklungsgeber wenden können und ihre Beschwerden in einem transparenten Verfahren vorbringen können, haben internationale und zunehmend bilaterale Geber (ua Weltbank, Europäische Investitionsbank, EBRD, UNDP, Green Climate Fund, Japan, Frankreich, USA, Nordische Staaten) internationale Beschwerdemechanismen für Betroffene eingerichtet.
Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Mechanismen mit Blick auf Zugänglichkeit, Verfahren, Transparenz orientiert sich dabei inzwischen an den erprobten Kriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Nr. 31). Der erste deutsche Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 verpflichtet demententsprechend auch die entwicklungspolitischen Durchführer (S.15). In Deutschland haben die DEG und zuletzt die Internationale Klimaschutzinitiative – letztere unter sozialdemokratischer Leitung ! – entsprechende menschenrechtlich ausgestaltete Mechanismen etabliert.
Das BMZ hat zwar bereits 2011 in seinem Menschenrechtskonzept einen entsprechenden Prüfauftrag formuliert. Ein Ergebnis soll nun 2023 veröffentlicht werden. Es reicht dabei nicht, wenn das BMZ einfach auf die bestehenden Mechanismen von GIZ und KfW Entwicklungsbank verweist, denn diese sind nicht entsprechend der menschenrechtlichen Vorgaben ausgestaltet.
Die deutsche Entwicklungspolitik muss endlich zu internationaler guter Praxis aufschliessen und ihre extraterritoriale menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen.
Wir fordern daher von der Leitung des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion
1) die entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen zunächst dazu zu verpflichten, dem BMZ ohne Aufforderung vollständig, regelmäßig und zeitnah Bericht zu erstatten, welche Beschwerden eingehen und wie diese bearbeitet werden,
2) verbindliche Vorgaben für die Verfahren und Ausgestaltung entwicklungspolitischer Beschwerdemechanismen insbesondere von GIZ und KfW (wie auch der anderen Durchführungsorganisationen BGR und PTB) zu machen, die den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entsprechen (insbesondere Leitprinzip 31),
3) ein Gremium im BMZ einzusetzen, dass diese Mechanismen monitort und
a) unabhängig ist von den operativen Strukturen der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen (institutionelle Ausgestaltung),
b) fachliche Expertise hinzuziehen kann, die über entsprechende Beschwerdemechanismusexpertise verfügen (Expertise und Budget)
c) eine Überprüfung nicht nur der rechtliche Ausgestaltung, sondern auch der tatsächlichen Umsetzung vornehmen kann (robustes Monitoring)
d) ein Mandat hat, den Umsetzungsorganisationen bei Feststellung von Mängeln verbindliche Vorgaben zur Verbesserung der Verfahren machen zu können (Wahrnehmung der staatlichen Menschenrechtsverpflichtung)
e) die Ergebnisse seiner Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich macht (Webseite mit Berichten oä) (Transparenz)
f) dem Bundestag regelmäßig Bericht erstattet (Rechenschaftslegung).
Beschwerdemechanismen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Entwicklungszusammenarbeit einrichten und menschenrechtlich ausgestalten
Dass auch Vorhabern der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit unbeabsichtigte massive negative Folgen für die Bevölkerung in den Partnerländern haben können, zeigten nicht zuletzt die Vorwürfe rund um die Naturschutzgebiets-Finanzierung in der DR Kongo (s.u.a. Antwort auf Kleine Anfrage, BT-Drs. 19/27414): Die Anrainer-Bevölkerung war schwersten Menschenrechtsverletzungen durch die Parkwächter der unterstützten Naturschutzbehörde ausgesetzt. Die beteiligte deutsche Entwicklungszusammenarbeit (BMZ/KfW) erfuhr hierdurch erst durch eine britische NGO.
Damit Betroffene in solchen Fällen sich direkt an die entsprechenden Entwicklungsgeber wenden können und ihre Beschwerden in einem transparenten Verfahren vorbringen können, haben internationale und zunehmend bilaterale Geber (ua Weltbank, Europäische Investitionsbank, EBRD, UNDP, Green Climate Fund, Japan, Frankreich, USA, Nordische Staaten) internationale Beschwerdemechanismen für Betroffene eingerichtet.
Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Mechanismen mit Blick auf Zugänglichkeit, Verfahren, Transparenz orientiert sich dabei inzwischen an den erprobten Kriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Nr. 31). Der erste deutsche Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 verpflichtet demententsprechend auch die entwicklungspolitischen Durchführer (S.15). In Deutschland haben die DEG und zuletzt die Internationale Klimaschutzinitiative – letztere unter sozialdemokratischer Leitung ! – entsprechende menschenrechtlich ausgestaltete Mechanismen etabliert.
Das BMZ hat zwar bereits 2011 in seinem Menschenrechtskonzept einen entsprechenden Prüfauftrag formuliert. Ein Ergebnis soll nun 2023 veröffentlicht werden. Es reicht dabei nicht, wenn das BMZ einfach auf die bestehenden Mechanismen von GIZ und KfW Entwicklungsbank verweist, denn diese sind nicht entsprechend der menschenrechtlichen Vorgaben ausgestaltet.
Die deutsche Entwicklungspolitik muss endlich zu internationaler guter Praxis aufschliessen und ihre extraterritoriale menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen.
Wir fordern daher von der Leitung des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion
1) die entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen zunächst dazu zu verpflichten, dem BMZ ohne Aufforderung vollständig, regelmäßig und zeitnah Bericht zu erstatten, welche Beschwerden eingehen und wie diese bearbeitet werden,
2) verbindliche Vorgaben für die Verfahren und Ausgestaltung entwicklungspolitischer Beschwerdemechanismen insbesondere von GIZ und KfW (wie auch der anderen Durchführungsorganisationen BGR und PTB) zu machen, die den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entsprechen (insbesondere Leitprinzip 31),
3) ein Gremium im BMZ einzusetzen, dass diese Mechanismen monitort und
a) unabhängig ist von den operativen Strukturen der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen (institutionelle Ausgestaltung),
b) fachliche Expertise hinzuziehen kann, die über entsprechende Beschwerdemechanismusexpertise verfügen (Expertise und Budget)
c) eine Überprüfung nicht nur der rechtliche Ausgestaltung, sondern auch der tatsächlichen Umsetzung vornehmen kann (robustes Monitoring)
d) ein Mandat hat, den Umsetzungsorganisationen bei Feststellung von Mängeln verbindliche Vorgaben zur Verbesserung der Verfahren machen zu können (Wahrnehmung der staatlichen Menschenrechtsverpflichtung)
e) die Ergebnisse seiner Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich macht (Webseite mit Berichten oä) (Transparenz)
f) dem Bundestag regelmäßig Bericht erstattet (Rechenschaftslegung).