Die Abgeordneten der SPD im Land Berlin und im Bundestag werden aufgefordert, im Zeichen des Klimanotstands verbindliche Eingriffsregelungen für die öffentliche Verwaltung und die Berliner Wasserbetriebe zu schaffen, damit das Regenwasser im Regelfall nicht mehr als Abwasser in die Kanalisation entsorgt wird, sondern als wertvolle Ressource dem Wasserkreislauf vor Ort durch Versickerung, Speicherung und Verdunstung wieder zugeführt wird. Dieses dezentrale Regenwassermanagement ist nach dem Prinzip der Schwammstadt eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um die Stadt an die Folgen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen anzupassen und damit klimaresilient zu machen.
Dafür sind folgende Maßnahmen notwendig:
Regenwasser für die Straßenbäume
Die Regenwasserentwässerung von Häusern ist insbesondere dort abzukoppeln, wo die Einleitung in die Mischwasserkanalisation geschieht. Die zuständigen Bezirksämter werden dazu mit Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltungen bei der Sanierung und beim Neubau von Fußgängerwegen dafür sorgen, dass die Nutzung von Dachentwässerung zur Bewässerung der Stadtbäume, der Grünstreifen und angrenzender Grünanlagen möglich wird. Dazu werden die gesetzlichen Vorgaben angepasst, so dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement zur Regel wird. Außerdem werden Musterfestsetzungen bzw. Musterleistungsbeschreibungen erarbeitet, die technische Realisierungsmöglichkeiten für die Ableitung des Dachregenwassers konkret beschreiben und dabei verschiedene Lösungen vorgeben (wie Rinnen, Abtrennung von der Kanalisation, Unterpflasterlösungen, Speichermöglichkeiten usw.). Die dafür zuständigen Bezirksämter erhalten dafür eine angemessene, zweckgebunden Ausstattung für Personal- und Sachmittel.
Regenwasser für die Grünanlagen
Damit Grünanlagen in Zeiten des Klimawandels insbesondere gegen den Hitzestress gewappnet sind, müssen sie effizient bewässert werden. Da die Grünanlagen höchst unterschiedlich bewässert werden, z.B. mit Trinkwasser, Wasser aus Oberflächengewässer, wie dem Teltowkanal, oder gar nicht, ist ein Bewässerungskonzept für Grünanlagen zu erstellen und innerhalb von drei Jahren stadtweit umzusetzen. Kernaufgabe dieses Konzepts ist ein nachhaltiges Wassermanagement, das vorrangig auf den Einsatz von Regenwasser setzt. Dabei sind die unterschiedlichen Bodenverhältnisse, wie Lage im Urstromtal oder Barnim genauso zu berücksichtigen, wie auch der konkrete und saisonal abhängige Bewässerungsbedarf in Abhängigkeit von der Vegetation, die klimaanpasst gestaltet sein muss. Insbesondere ist sicherzustellen, dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement gewährleistet ist und, dass notwendige technische Infrastruktur, wie Zu- und Ableitungen, Zisternen usw. gebaut werden. Dazu werden die zuständigen bezirklichen Ämter mit den notwendigen Sach- und Personalmittel, die zweckgebunden sind, ausgestattet.
Entsiegelung von Straßenland und Freiräumen
Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Straßen und Freiflächen, im öffentlichen als auch privaten Bereich, wie z.B. Parkplätzen sind diese Flächen zu entsiegeln und das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten. Dazu sind die Wettbewerbs- und Ausschreibungsanforderungen entsprechend verbindlich zu formulieren und die Anwendung und Auslegung bzw. Anpassung der zugehörigen technischen Normen und Regelwerke einzufordern.
Gründächer für das Regenwasser
Gründächer, auch in Kombination mit begrünten Fassaden sind eine gut erprobte und sehr wirksame Maßnahme im Rahmen des dezentralen Regenwassermanagements. Da bei Neubauquartieren gemäß der wasserwirtschaftlichen Anordnung „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)“ kein Regenwasser mehr abgeleitet werden darf, sind grüne Dächer und Fassaden schon Standard – nicht aber bei neuen Einzelgebäuden und bei Bestandsgebäuden. Zwar setzen die bezirklichen Bauämter zunehmend bei Baugenehmigungen Gründächer und z.T. sogar Grünfassaden fest, die Verankerung einer Gründachpflicht in der Berliner Bauordnung (BLN BauO) wäre aber viel wirkungsvoller und verfahrensvereinfachend. Daher wird gefordert, dass in die Bln BauO eine Pflicht zur Dach- und Fassadenbegrünung bei Neubauvorhaben und bei maßgeblichen Umbauten und Sanierung von Bestandsgebäuden aufgenommen wird. Dabei muss die öffentliche Hand mit ihren Immobilien eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu werden in die entsprechenden Baustandards, die Grundlage für die Bauplanung sind, die Dach- und Fassadenbegrünung aufgenommen.
Die Berliner Regenwasseragentur
Nach rund fünfjähriger Tätigkeit hat sich die Berliner Regenwasseragentur unter dem Dach der Berliner Wasserbetriebe sehr bewährt und ist über Berlin hinaus eine anerkannte Institution für ein nachhaltiges, städtisches Regenwassermanagement. Es ist daher sicher zu stellen, dass auch in Zukunft die Regenwasseragentur funktionsfähig bleibt und ihr Leistungsspektrum an Beratung, Coaching / Weiterbildung und fachlicher Begleitung von Planungsprozessen sowohl für die öffentliche Hand wie auch für Private ausbauen kann.
Die Abgeordneten der SPD im Land Berlin und im Bundestag werden aufgefordert, im Zeichen des Klimanotstands verbindliche Eingriffsregelungen für die öffentliche Verwaltung und die Berliner Wasserbetriebe zu schaffen, damit das Regenwasser im Regelfall nicht mehr als Abwasser in die Kanalisation entsorgt wird, sondern als wertvolle Ressource dem Wasserkreislauf vor Ort durch Versickerung, Speicherung und Verdunstung wieder zugeführt wird. Dieses dezentrale Regenwassermanagement ist nach dem Prinzip der Schwammstadt eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um die Stadt an die Folgen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen anzupassen und damit klimaresilient zu machen.
Dafür sind folgende Maßnahmen notwendig:
Regenwasser für die Straßenbäume
Die Regenwasserentwässerung von Häusern ist insbesondere dort abzukoppeln, wo die Einleitung in die Mischwasserkanalisation geschieht. Die zuständigen Bezirksämter werden dazu mit Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltungen bei der Sanierung und beim Neubau von Fußgängerwegen dafür sorgen, dass die Nutzung von Dachentwässerung zur Bewässerung der Stadtbäume, der Grünstreifen und angrenzender Grünanlagen möglich wird. Dazu werden die gesetzlichen Vorgaben angepasst, so dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement zur Regel wird. Außerdem werden Musterfestsetzungen bzw. Musterleistungsbeschreibungen erarbeitet, die technische Realisierungsmöglichkeiten für die Ableitung des Dachregenwassers konkret beschreiben und dabei verschiedene Lösungen vorgeben (wie Rinnen, Abtrennung von der Kanalisation, Unterpflasterlösungen, Speichermöglichkeiten usw.). Die dafür zuständigen Bezirksämter erhalten dafür eine angemessene, zweckgebunden Ausstattung für Personal- und Sachmittel.
Regenwasser für die Grünanlagen
Damit Grünanlagen in Zeiten des Klimawandels insbesondere gegen den Hitzestress gewappnet sind, müssen sie effizient bewässert werden. Da die Grünanlagen höchst unterschiedlich bewässert werden, z.B. mit Trinkwasser, Wasser aus Oberflächengewässer, wie dem Teltowkanal, oder gar nicht, ist ein Bewässerungskonzept für Grünanlagen zu erstellen und innerhalb von drei Jahren stadtweit umzusetzen. Kernaufgabe dieses Konzepts ist ein nachhaltiges Wassermanagement, das vorrangig auf den Einsatz von Regenwasser setzt. Dabei sind die unterschiedlichen Bodenverhältnisse, wie Lage im Urstromtal oder Barnim genauso zu berücksichtigen, wie auch der konkrete und saisonal abhängige Bewässerungsbedarf in Abhängigkeit von der Vegetation, die klimaanpasst gestaltet sein muss. Insbesondere ist sicherzustellen, dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement gewährleistet ist und, dass notwendige technische Infrastruktur, wie Zu- und Ableitungen, Zisternen usw. gebaut werden. Dazu werden die zuständigen bezirklichen Ämter mit den notwendigen Sach- und Personalmittel, die zweckgebunden sind, ausgestattet.
Entsiegelung von Straßenland und Freiräumen
Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Straßen und Freiflächen, im öffentlichen als auch privaten Bereich, wie z.B. Parkplätzen sind diese Flächen zu entsiegeln und das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten. Dazu sind die Wettbewerbs- und Ausschreibungsanforderungen entsprechend verbindlich zu formulieren und die Anwendung und Auslegung bzw. Anpassung der zugehörigen technischen Normen und Regelwerke einzufordern.
Gründächer für das Regenwasser
Gründächer, auch in Kombination mit begrünten Fassaden sind eine gut erprobte und sehr wirksame Maßnahme im Rahmen des dezentralen Regenwassermanagements. Da bei Neubauquartieren gemäß der wasserwirtschaftlichen Anordnung „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)“ kein Regenwasser mehr abgeleitet werden darf, sind grüne Dächer und Fassaden schon Standard – nicht aber bei neuen Einzelgebäuden und bei Bestandsgebäuden. Zwar setzen die bezirklichen Bauämter zunehmend bei Baugenehmigungen Gründächer und z.T. sogar Grünfassaden fest, die Verankerung einer Gründachpflicht in der Berliner Bauordnung (BLN BauO) wäre aber viel wirkungsvoller und verfahrensvereinfachend. Daher wird gefordert, dass in die Bln BauO eine Pflicht zur Dach- und Fassadenbegrünung bei Neubauvorhaben und bei maßgeblichen Umbauten und Sanierung von Bestandsgebäuden aufgenommen wird. Dabei muss die öffentliche Hand mit ihren Immobilien eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu werden in die entsprechenden Baustandards, die Grundlage für die Bauplanung sind, die Dach- und Fassadenbegrünung aufgenommen.
Die Berliner Regenwasseragentur
Nach rund fünfjähriger Tätigkeit hat sich die Berliner Regenwasseragentur unter dem Dach der Berliner Wasserbetriebe sehr bewährt und ist über Berlin hinaus eine anerkannte Institution für ein nachhaltiges, städtisches Regenwassermanagement. Es ist daher sicher zu stellen, dass auch in Zukunft die Regenwasseragentur funktionsfähig bleibt und ihr Leistungsspektrum an Beratung, Coaching / Weiterbildung und fachlicher Begleitung von Planungsprozessen sowohl für die öffentliche Hand wie auch für Private ausbauen kann.
7) Leitbilder für den regionalen, naturnahen Wasserhaushalt
13) Naturnahe Niederschlagswasserbewirtschaftung (Stichwort: Vorrang Versickerung)
14) Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung an Straßen
17) Bundesweite Praxishilfe für gewässerschonende Landnutzung
19) Leitbild der „wassersensiblen Stadt“ weiterentwickeln und in Umsetzung bringen
20) Versiegelung reduzieren – Entsiegelungsprojekte stärken
41) Entwicklung von bundesweit einheitlichen konzeptionellen Leitlinien für die künftige Ausgestaltung von Wasserinfrastrukturen
42) Entwicklung von Klimaanpassungszielen für Wasserinfratrukturen
43) Identifikation und Bewertung potenzieller Synergien des Hoch- und Niederwasserrisikomanagements insbesondere mit Blick auf Speichermanagement
44) Wasserwirtschaftliche (technische) Regelwerke klimafit machen
47) Bundesweit einheitliche Leitlinien für regionale Wasserversorgungskonzepte erstellen
52) Überprüfung bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen / Abbau von Investitionshürden bei Investitionen in die Daseinsvorsorge (v.a. in Bezug auf Punkt 5 des Antrags)
54) Stärkung der Wasserwiederverwendung
59) Personelle und organisatorische Stärkung der Verwaltung
60) Auflage eines Bundesprogramms „klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und Gewässerentwicklung“
71) Schaffung eines Forschungs- und Demonstrationsfeldes für innovative Wasser- und Abwassertechnik Mit den hier genannten Inhalten und vor allem den Einzelmaßnahmen des Aktionsprogramms wurden von der Bundesebene sowohl die Grundlagen für die Umsetzung der im Antrag genannten Forderungen auf Landesebene geschaffen sowie Stellen für die mögliche Änderung von Gesetzen auf Landeseben identifiziert. Auch im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz findet sich unter Handlungsfeld 7 der natürliche Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen. Die dort genannten einzelnen Maßnahmen gehen Hand in Hand mit den Grundprinzipien und den Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie. Hierbei sind vor allem die Unterstützung der Kommunen bei der Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement, die Pflanzung von zusätzlichen Stadtbäumen, die Weiterentwicklung und Umsetzung des Leitbilds der „wassersensiblen Stadt“, der Maßnahmenkatalog Flächensparen und die Förderung von Solargründächern in Bezug auf die im Antrag aufgezählten Punkte zu nennen. Für das Klimaanpassungsgesetz sind in Bezug auf die im Antrag genannten Forderungen ebenfalls Anknüpfungspunkte auf Bundesebene zu finden. Es enthält eine Verpflichtung der Bundesregierung bis 30. September 2025 eine Klimaanpassungsstrategie vorzulegen sowie eine Beauftragung der Länder ebenfalls eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen, dies trifft somit auch auf Berlin zu. Zur Klimaanpassung gehören inhaltlich vor allem auch die Bereiche Begrenzung von Flächenverbrauch und vor allem Versiegelung, Schutz vor Hitze und Dürre sowie Schutz vor Starkregenereignissen.