Antrag 162/I/2023 Berlin mit einem effizienten Regenwassermanagement klimarobust machen

Status:
Annahme

Die Abgeordneten der SPD im Land Berlin und im Bundestag werden aufgefordert, im Zeichen des Klimanotstands verbindliche Eingriffsregelungen für die öffentliche Verwaltung und die Berliner Wasserbetriebe zu schaffen, damit das Regenwasser im Regelfall nicht mehr als Abwasser in die Kanalisation entsorgt wird, sondern als wertvolle Ressource dem Wasserkreislauf vor Ort durch Versickerung, Speicherung und Verdunstung wieder zugeführt wird. Dieses dezentrale Regenwassermanagement ist nach dem Prinzip der Schwammstadt eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um die Stadt an die Folgen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen anzupassen und damit klimaresilient zu machen.

 

Dafür sind folgende Maßnahmen notwendig:

 

Regenwasser für die Straßenbäume

Die Regenwasserentwässerung von Häusern ist insbesondere dort abzukoppeln, wo die Einleitung in die Mischwasserkanalisation geschieht. Die zuständigen Bezirksämter werden dazu mit Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltungen bei der Sanierung und beim Neubau von Fußgängerwegen dafür sorgen, dass die Nutzung von Dachentwässerung zur Bewässerung der Stadtbäume, der Grünstreifen und angrenzender Grünanlagen möglich wird. Dazu werden die gesetzlichen Vorgaben angepasst, so dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement zur Regel wird. Außerdem werden Musterfestsetzungen bzw. Musterleistungsbeschreibungen erarbeitet, die technische Realisierungsmöglichkeiten für die Ableitung des Dachregenwassers konkret beschreiben und dabei verschiedene Lösungen vorgeben (wie Rinnen, Abtrennung von der Kanalisation, Unterpflasterlösungen, Speichermöglichkeiten usw.). Die dafür zuständigen Bezirksämter erhalten dafür eine angemessene, zweckgebunden Ausstattung für Personal- und Sachmittel.

 

Regenwasser für die Grünanlagen

Damit Grünanlagen in Zeiten des Klimawandels insbesondere gegen den Hitzestress gewappnet sind, müssen sie effizient bewässert werden. Da die Grünanlagen höchst unterschiedlich bewässert werden, z.B. mit Trinkwasser, Wasser aus Oberflächengewässer, wie dem Teltowkanal, oder gar nicht, ist ein Bewässerungskonzept für Grünanlagen zu erstellen und innerhalb von drei Jahren stadtweit umzusetzen. Kernaufgabe dieses Konzepts ist ein nachhaltiges Wassermanagement, das vorrangig auf den Einsatz von Regenwasser setzt. Dabei sind die unterschiedlichen Bodenverhältnisse, wie Lage im Urstromtal oder Barnim genauso zu berücksichtigen, wie auch der konkrete und saisonal abhängige Bewässerungsbedarf in Abhängigkeit von der Vegetation, die klimaanpasst gestaltet sein muss. Insbesondere ist sicherzustellen, dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement gewährleistet ist und, dass notwendige technische Infrastruktur, wie Zu- und Ableitungen, Zisternen usw. gebaut werden. Dazu werden die zuständigen bezirklichen Ämter mit den notwendigen Sach- und Personalmittel, die zweckgebunden sind, ausgestattet.

 

Entsiegelung von Straßenland und Freiräumen

Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Straßen und Freiflächen, im öffentlichen als auch privaten Bereich, wie z.B. Parkplätzen sind diese Flächen zu entsiegeln und das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten. Dazu sind die Wettbewerbs- und Ausschreibungsanforderungen entsprechend verbindlich zu formulieren und die Anwendung und Auslegung bzw. Anpassung der zugehörigen technischen Normen und Regelwerke einzufordern.

 

Gründächer für das Regenwasser

Gründächer, auch in Kombination mit begrünten Fassaden sind eine gut erprobte und sehr wirksame Maßnahme im Rahmen des dezentralen Regenwassermanagements.  Da bei Neubauquartieren gemäß der wasserwirtschaftlichen Anordnung „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)“ kein Regenwasser mehr abgeleitet werden darf, sind grüne Dächer und Fassaden schon Standard – nicht aber bei neuen Einzelgebäuden und bei Bestandsgebäuden. Zwar setzen die bezirklichen Bauämter zunehmend bei Baugenehmigungen Gründächer und z.T. sogar Grünfassaden fest, die Verankerung einer Gründachpflicht in der Berliner Bauordnung (BLN BauO) wäre aber viel wirkungsvoller und verfahrensvereinfachend. Daher wird gefordert, dass in die Bln BauO eine Pflicht zur Dach- und Fassadenbegrünung  bei Neubauvorhaben und bei maßgeblichen Umbauten und Sanierung von Bestandsgebäuden aufgenommen wird. Dabei muss die öffentliche Hand mit ihren Immobilien eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu werden in die entsprechenden Baustandards, die Grundlage für die Bauplanung  sind, die Dach- und Fassadenbegrünung aufgenommen.

 

Die Berliner Regenwasseragentur

Nach rund fünfjähriger Tätigkeit hat sich die Berliner Regenwasseragentur unter dem Dach der Berliner Wasserbetriebe sehr bewährt und ist über Berlin hinaus eine anerkannte Institution für ein nachhaltiges, städtisches Regenwassermanagement. Es ist daher sicher zu stellen, dass auch in Zukunft die Regenwasseragentur funktionsfähig bleibt und ihr Leistungsspektrum an Beratung, Coaching / Weiterbildung und fachlicher Begleitung von Planungsprozessen sowohl für die öffentliche Hand wie auch für Private ausbauen kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Abgeordneten der SPD im Land Berlin und im Bundestag werden aufgefordert, im Zeichen des Klimanotstands verbindliche Eingriffsregelungen für die öffentliche Verwaltung und die Berliner Wasserbetriebe zu schaffen, damit das Regenwasser im Regelfall nicht mehr als Abwasser in die Kanalisation entsorgt wird, sondern als wertvolle Ressource dem Wasserkreislauf vor Ort durch Versickerung, Speicherung und Verdunstung wieder zugeführt wird. Dieses dezentrale Regenwassermanagement ist nach dem Prinzip der Schwammstadt eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um die Stadt an die Folgen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen anzupassen und damit klimaresilient zu machen.

 

Dafür sind folgende Maßnahmen notwendig:

 

Regenwasser für die Straßenbäume

Die Regenwasserentwässerung von Häusern ist insbesondere dort abzukoppeln, wo die Einleitung in die Mischwasserkanalisation geschieht. Die zuständigen Bezirksämter werden dazu mit Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltungen bei der Sanierung und beim Neubau von Fußgängerwegen dafür sorgen, dass die Nutzung von Dachentwässerung zur Bewässerung der Stadtbäume, der Grünstreifen und angrenzender Grünanlagen möglich wird. Dazu werden die gesetzlichen Vorgaben angepasst, so dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement zur Regel wird. Außerdem werden Musterfestsetzungen bzw. Musterleistungsbeschreibungen erarbeitet, die technische Realisierungsmöglichkeiten für die Ableitung des Dachregenwassers konkret beschreiben und dabei verschiedene Lösungen vorgeben (wie Rinnen, Abtrennung von der Kanalisation, Unterpflasterlösungen, Speichermöglichkeiten usw.). Die dafür zuständigen Bezirksämter erhalten dafür eine angemessene, zweckgebunden Ausstattung für Personal- und Sachmittel.

 

Regenwasser für die Grünanlagen

Damit Grünanlagen in Zeiten des Klimawandels insbesondere gegen den Hitzestress gewappnet sind, müssen sie effizient bewässert werden. Da die Grünanlagen höchst unterschiedlich bewässert werden, z.B. mit Trinkwasser, Wasser aus Oberflächengewässer, wie dem Teltowkanal, oder gar nicht, ist ein Bewässerungskonzept für Grünanlagen zu erstellen und innerhalb von drei Jahren stadtweit umzusetzen. Kernaufgabe dieses Konzepts ist ein nachhaltiges Wassermanagement, das vorrangig auf den Einsatz von Regenwasser setzt. Dabei sind die unterschiedlichen Bodenverhältnisse, wie Lage im Urstromtal oder Barnim genauso zu berücksichtigen, wie auch der konkrete und saisonal abhängige Bewässerungsbedarf in Abhängigkeit von der Vegetation, die klimaanpasst gestaltet sein muss. Insbesondere ist sicherzustellen, dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement gewährleistet ist und, dass notwendige technische Infrastruktur, wie Zu- und Ableitungen, Zisternen usw. gebaut werden. Dazu werden die zuständigen bezirklichen Ämter mit den notwendigen Sach- und Personalmittel, die zweckgebunden sind, ausgestattet.

 

Entsiegelung von Straßenland und Freiräumen

Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Straßen und Freiflächen, im öffentlichen als auch privaten Bereich, wie z.B. Parkplätzen sind diese Flächen zu entsiegeln und das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten. Dazu sind die Wettbewerbs- und Ausschreibungsanforderungen entsprechend verbindlich zu formulieren und die Anwendung und Auslegung bzw. Anpassung der zugehörigen technischen Normen und Regelwerke einzufordern.

 

Gründächer für das Regenwasser

Gründächer, auch in Kombination mit begrünten Fassaden sind eine gut erprobte und sehr wirksame Maßnahme im Rahmen des dezentralen Regenwassermanagements.  Da bei Neubauquartieren gemäß der wasserwirtschaftlichen Anordnung „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)“ kein Regenwasser mehr abgeleitet werden darf, sind grüne Dächer und Fassaden schon Standard – nicht aber bei neuen Einzelgebäuden und bei Bestandsgebäuden. Zwar setzen die bezirklichen Bauämter zunehmend bei Baugenehmigungen Gründächer und z.T. sogar Grünfassaden fest, die Verankerung einer Gründachpflicht in der Berliner Bauordnung (BLN BauO) wäre aber viel wirkungsvoller und verfahrensvereinfachend. Daher wird gefordert, dass in die Bln BauO eine Pflicht zur Dach- und Fassadenbegrünung  bei Neubauvorhaben und bei maßgeblichen Umbauten und Sanierung von Bestandsgebäuden aufgenommen wird. Dabei muss die öffentliche Hand mit ihren Immobilien eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu werden in die entsprechenden Baustandards, die Grundlage für die Bauplanung  sind, die Dach- und Fassadenbegrünung aufgenommen.

 

Die Berliner Regenwasseragentur

Nach rund fünfjähriger Tätigkeit hat sich die Berliner Regenwasseragentur unter dem Dach der Berliner Wasserbetriebe sehr bewährt und ist über Berlin hinaus eine anerkannte Institution für ein nachhaltiges, städtisches Regenwassermanagement. Es ist daher sicher zu stellen, dass auch in Zukunft die Regenwasseragentur funktionsfähig bleibt und ihr Leistungsspektrum an Beratung, Coaching / Weiterbildung und fachlicher Begleitung von Planungsprozessen sowohl für die öffentliche Hand wie auch für Private ausbauen kann.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Um die politischen Ziele des Antrags zu erreichen, hat die SPD-Fraktion mehrere Maßnahmen ergriffen. So wird mit dem Antrag „Wasser als Ressource verstehen! Erweiterung des Auftrags der Berliner Wasserbetriebe“ (Drucksache 19/1492) die Rolle der Berliner Wasserbetriebe neu definiert und gestärkt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024/2025 wurde zudem ein Kleingewässerprogramm neu aufgelegt und durch die SPD-Fraktion mit zusätzlichen Mitteln versehen. Ebenso wurde die Regenwasseragentur finanziell gestärkt. Bei der Novelle der Berliner Bauordnung im Dezember 2023 wurden Dachbegrünungen als Anforderung gesetzlich fixiert.

Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Die im Antrag genannten und auf die Bundespolitik abzielenden Forderungen beziehen sich vor allem auf naturnahes Wassermanagement und Anpassung an den Klimawandel und Klimawandelfolgen. Grundsätzlich sei hierbei festzuhalten, dass die o.g. Forderungen allesamt nicht in der direkten Zuständigkeit der Bundespolitik, sondern beim Land Berlin bzw. direkt bei den Bezirksämtern liegen. Jedoch gibt es Stellschrauben, die die Länder zu Gesetzesnovellen und der praktischen Handhabe anregen können. Hierzu wurden in der laufenden Legislatur bereits mehrere Gesetze und Strategien in den Bundestag eingebracht und beschlossen.

Speziell auf den Bereich der Wasserpolitik auf Bundesebene bezogen, sind hierbei die Nationale Wasserstrategie sowie das Aktionsprogramm Nationaler Klimaschutz sowie das Klimaanpassungsgesetz zu nennen.

Zu den im Antrag aufgeführten Einzelmaßnahmen sei anzumerken:

Die Nationale Wasserstrategie wurde vom Bundesumweltministerium auf dem Nationalen Wasserforum am 30.03.2023 vorgestellt. Die Strategie ist inhaltlich in zehn Kapitel aufgeteilt, wobei vor allem Kapitel 2 (Gewässerverträgliche und klimaangepasste Flächennutzung im ländlichen und urbanen Raum realisieren) sowie Kapitel 5 (Wasserinfrastrukturen weiterentwickeln) für die im vorliegenden Antrag genannten Forderungen relevant sind. In Kapitel zwei wird explizit auch die Entsiegelung von Flächen sowie die Begrenzung der Neuversiegelung als Ziel genannt. Zudem wird das Prinzip der Schwammstadt als eines der Kernelemente zur Umsetzung hervorgehoben. In Pilotprojekten sollen so die Möglichkeiten der Regenwassernutzung von öffentlichen Flächen und privaten Dächern für die Bewässerung der städtischen Bäume und Pflanzen zunächst genauer untersucht und notwendige Änderungen für die Beseitigung von Hemmnissen und weiterer Rahmenbedingungen (einschließlich Finanzierung) identifiziert werden.

Auch in Kapitel 5 wird hierzu folgendes ausgeführt: „Es sind Forschungsstrukturen (sog. Reallabore) zu entwickeln, die es ermöglichen, neuartige Umsetzungskonzepte zur wassersensiblen Stadt (z.B. Schwammstadt, multifunktionale Flächennutzung bei Starkregen) und zur Nutzung neuartiger Sanitärsysteme – in der Praxis und großflächig anzuwenden und eine breite gesellschaftliche und wirtschaftliche Akzeptanz dafür zu schaffen.“

Auch das Ziel den Flächenverbrauch durch neue Regelungen in der Bauleitplanung zu verringern sowie die Entsiegelung von Verkehrs- und Bauflächen durch urbane Verdichtung und neuartige Baumaterialien für Verkehrswege wird an mehreren Stellen der Strategie genannt.

Mit den hier genannten Inhalten und vor allem den Einzelmaßnahmen des Aktionsprogramms wurden von der Bundesebene sowohl die Grundlagen für die Umsetzung der im Antrag genannten Forderungen auf Landesebene geschaffen sowie Stellen für die mögliche Änderung von Gesetzen auf Landeseben identifiziert.

Die Wasserstrategie enthält zudem ein Aktionsprogramm mit 78 praktisch umzusetzenden Maßnahmen, mit denen die Erreichung der zuvor genannten Ziele verfolgt werden sollen. In Bezug auf diesen Antrag sind hierbei vor allem folgende Maßnahmen zu nennen:

6) Leitlinie für den Umgang mit Wasserknappheit entwickeln
7) Leitbilder für den regionalen, naturnahen Wasserhaushalt
13) Naturnahe Niederschlagswasserbewirtschaftung (Stichwort: Vorrang Versickerung)
14) Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung an Straßen
17) Bundesweite Praxishilfe für gewässerschonende Landnutzung
19) Leitbild der „wassersensiblen Stadt“ weiterentwickeln und in Umsetzung bringen
20) Versiegelung reduzieren – Entsiegelungsprojekte stärken
41) Entwicklung von bundesweit einheitlichen konzeptionellen Leitlinien für die künftige Ausgestaltung von Wasserinfrastrukturen
42) Entwicklung von Klimaanpassungszielen für Wasserinfratrukturen
43) Identifikation und Bewertung potenzieller Synergien des Hoch- und Niederwasserrisikomanagements insbesondere mit Blick auf Speichermanagement
44) Wasserwirtschaftliche (technische) Regelwerke klimafit machen
47) Bundesweit einheitliche Leitlinien für regionale Wasserversorgungskonzepte erstellen
52) Überprüfung bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen / Abbau von Investitionshürden bei Investitionen in die Daseinsvorsorge (v.a. in Bezug auf Punkt 5 des Antrags)
54) Stärkung der Wasserwiederverwendung
59) Personelle und organisatorische Stärkung der Verwaltung
60) Auflage eines Bundesprogramms „klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und Gewässerentwicklung“
71) Schaffung eines Forschungs- und Demonstrationsfeldes für innovative Wasser- und Abwassertechnik

Mit den hier genannten Inhalten und vor allem den Einzelmaßnahmen des Aktionsprogramms wurden von der Bundesebene sowohl die Grundlagen für die Umsetzung der im Antrag genannten Forderungen auf Landesebene geschaffen sowie Stellen für die mögliche Änderung von Gesetzen auf Landeseben identifiziert.

Auch im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz findet sich unter Handlungsfeld 7 der natürliche Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen. Die dort genannten einzelnen Maßnahmen gehen Hand in Hand mit den Grundprinzipien und den Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie. Hierbei sind vor allem die Unterstützung der Kommunen bei der Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement, die Pflanzung von zusätzlichen Stadtbäumen, die Weiterentwicklung und Umsetzung des Leitbilds der „wassersensiblen Stadt“, der Maßnahmenkatalog Flächensparen und die Förderung von Solargründächern in Bezug auf die im Antrag aufgezählten Punkte zu nennen.

Für das Klimaanpassungsgesetz sind in Bezug auf die im Antrag genannten Forderungen ebenfalls Anknüpfungspunkte auf Bundesebene zu finden. Es enthält eine Verpflichtung der Bundesregierung bis 30. September 2025 eine Klimaanpassungsstrategie vorzulegen sowie eine Beauftragung der Länder ebenfalls eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen, dies trifft somit auch auf Berlin zu. Zur Klimaanpassung gehören inhaltlich vor allem auch die Bereiche Begrenzung von Flächenverbrauch und vor allem Versiegelung, Schutz vor Hitze und Dürre sowie Schutz vor Starkregenereignissen.
Überweisungs-PDF: