Antrag 79/I/2023 Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

Status:
Erledigt

Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insbesondere im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einzurichten. So sollen explizit Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen bereitgehalten werden. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten. Queere Menschen sind von der Wohnungskrise in Berlin außergewöhnlich betroffen. Sie erfahren bei der Wohnungssuche oft Diskriminierung und sind ebenfalls außergewöhnlich armutsbetroffen. Insbesondere queere Jugendliche, die Gewalt und Diskriminierung erfahren, brauchen neben Beratung auch oft Notfallwohnungen, wenn sie in ihrer bisherigen Wohnsituation nicht verbleiben können.

 

Eine besondere Belastung gibt es hier auch für trans* Personen und Jugendliche, die von ihren Herkunftsfamilien nicht unterstützt werden. Bei trans* Personen können bei der Wohnungssuche besondere Probleme im Zusammenhang mit Namen- und Personenstand auf offiziellen Dokumenten auftreten, die ein Outing vor Vermieter*innen erzwingen können. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Notwohnungen für queere Menschen ist in Berlin aber deutlich zu gering. Initiativen der queeren Wohnhilfe berichten außerdem, dass die Zusammenarbeit mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften immer schwieriger geworden ist. Durch die in diesem Antrag geforderte konzertierte Aktion von Senat, Abgeordnetenhaus und Zivilgesellschaft soll diesem dramatischen Mangel kraftvoll und nachhaltig begegnet werden.

 

  • Gemeinsam mit den oben genannten Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden. Dabei muss auch ein Sicherheitskonzept zum Schutz queerer Menschen erarbeitet werden.
  • Die Vergabe muss bürokratiearm und insbesondere bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen jederzeit einsehbar sein.
  • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch 24/I/2023 und tätiges Handeln (Konsens)