Antrag 47/I/2023 JA zur Umsetzung des Volksentscheides „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Sondierungsverhandlungen mit der CDU und die hohe Wahrscheinlichkeit einer GroKo in Berlin versprechen sozialpolitisch einen Rückschritt. Auch die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ droht zu scheitern.

 

Wir erinnern noch einmal daran, dass 59,1 % der Berliner*innen im Herbst 2021 für die Vergesellschaftung privater Immobilienkonzerne gestimmt haben. Und wir erinnern auch noch einmal daran, dass der Landesparteitag der SPD im Juni 2022 dafür gestimmt hat, bei entsprechend positivem Votum der Expert*innenkommission, die Erstellung eines Vergesellschaftungsgesetzes voranzutreiben. Und dass diese Arbeit transparent stattfinden soll.

 

Ein, zwangsläufig überteuerter, Rückkauf von Wohnungen aus privater Hand, ist nicht das, was der Volksentscheid aussagt. Private Investor*innen dürfen nicht dafür belohnt werden mit Mietraum zu spekulieren.

 

Ebenso ist die Entwicklung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes fragwürdig. Dieses zweistufige Verfahren scheint die Umsetzung des Volksentscheides in die Länge zu ziehen. Die Expert*innenkommission soll demnach nicht direkt ein Gesetz zur Vergesellschaftung entwickeln. Es sollen erst die Kriterien zur Vergesellschaftung höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Entscheidet dieses positiv, soll dann das geforderte Gesetz zur Vergesellschaftung erarbeitet werden. Es wird damit gerechnet, dass die Vergesellschaftung nicht vor 2026 erfolgen kann.

 

Dieses Vorgehen wird nicht dem Willen der Berliner*innen gerecht. Und dieses Vorgehen darf nicht von uns unterstützt werden. Das positive Votum zum Volksentscheid und somit die Entscheidung der Mehrheit der Berliner Bevölkerung muss von der neuen Landesregierung respektiert, ernst genommen und umgesetzt werden.

 

Wir fordern daher weiterhin, bei positivem Votum der Kommission, die sofortige Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes und der unmittelbaren Umsetzung desselben. Und wir lehnen den überteuerten Rückkauf von Wohnungen von privaten Investor*innen ab.Ebenso fordern wir die sozialdemokratischen Verhandler*innen in den Koalitionsverhandlungen dazu auf, den Landesparteitagsbeschluss der SPD zur Grundlage der Verhandlungen zu machen und sich im zu fassenden Koalitionsvertrag klar zur Umsetzung des Volksentscheides „DW & Co. enteignen“ zu bekennen.

 

Denn nur so kann der Wohnungsmarkt in Berlin für alle zugänglich und bezahlbar bleiben

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir begrüßen, dass der Koalitionsvertrag mit der CDU ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorsieht, sofern die noch bestehende Expert*innenkommission eine positive Entscheidung trifft.

 

Wir bekräftigen das Ziel, rechtssichere Wege zu gehen, den Wohnungsbestand des Landes Berlin umgehend deutlich zu steigern, um sie dem freien Wohnungsmarkt zu entziehen und damit  steigenden Mietpreisen wirksam entgegen zu wirken.

 

Wir bekräftigen, dass die Vergesellschaftung im Sinne des Volksentscheids hierfür ein geeignetes Mittel sein kann. Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats werden aufgefordert, einem positiven Votum der Expert*innenkommission folgend, parallel zur Erarbeitung eines Rahmengesetzes, ein spezifisches Gesetz für den Wohnungssektor zu erarbeiten und sich dafür einzusetzen, dieses mit dem Koalitionspartner umzusetzen, um den Volksentscheid schnellstmöglich und rechtssicher zu verwirklichen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Wir begrüßen, dass der Koalitionsvertrag mit der CDU ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorsieht, sofern die noch bestehende Expert*innenkommission eine positive Entscheidung trifft.

 

Wir bekräftigen das Ziel, rechtssichere Wege zu gehen, den Wohnungsbestand des Landes Berlin umgehend deutlich zu steigern, um sie dem freien Wohnungsmarkt zu entziehen und damit  steigenden Mietpreisen wirksam entgegen zu wirken.

 

Wir bekräftigen, dass die Vergesellschaftung im Sinne des Volksentscheids hierfür ein geeignetes Mittel sein kann. Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats werden aufgefordert, einem positiven Votum der Expert*innenkommission folgend, parallel zur Erarbeitung eines Rahmengesetzes, ein spezifisches Gesetz für den Wohnungssektor zu erarbeiten und sich dafür einzusetzen, dieses mit dem Koalitionspartner umzusetzen, um den Volksentscheid schnellstmöglich und rechtssicher zu verwirklichen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Die Senatsverwaltung für Finanzen erarbeitet derzeit ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das einen Rechtsrahmen sowie objektive qualitative Indikatoren und Kriterien für eine Vergesellschaftung gemäß Artikel 15 GG in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge (z. B. Wasser, Energie, Wohnen) festlegt, und Grundsätze für die jeweils erforderliche angemessene Entschädigung definiert. Gleichzeitig führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorarbeiten durch, um Voraussetzungen für Elemente eines möglichen Umsetzungsgesetzes im Bereich Wohnen zu prüfen. Parallel dazu verfolgt der Senat weiterhin die im Koalitionsvertrag 2023 festgelegte strategische Ankaufspolitik. Ziel ist es, den kommunalen Wohnungs- und Bodenbestand kontinuierlich zu erhöhen. Perspektivisch strebt er an, den Anteil öffentlicher Wohnungsbestände auf etwa 50 Prozent aller Berliner Mietwohnungen im gemeinwohlorientierten Segment zu steigern.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Im Koalitionsvertrag 2023-2026 ist die Verabschiedung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes festgeschrieben. Die SPD-Fraktion begleitet die hierfür vorbereitenden, notwendigen Arbeitsschritte im Senat – insbesondere bei der Senatsverwaltung für Finanzen und Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – kritisch-konstruktiv.
Überweisungs-PDF: