Antrag 28/I/2023 Förderung Privater Solaranlagen nach niederländischen Vorbild

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen in Privathaushalten deutlich anzuheben. Dieser erhöhte Wert ist auf den Wert der bezogenen Energiemenge gedeckelt. Darüber hinaus sollen die jetzigen Werte gelten.

Hierdurch soll wie nach Niederländischem Vorbild die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen in Privathaushalten gesteigert werden.

 

Erklärung: Wenn dieses umgesetzt werden würde, könnten Betreiber von Solaranlagen ihre Stromrechnung deutlich reduzieren. Auch Mieter die Kleinstanlagen (Balkon Solaranlagen) betreiben könnten, einen Zählerwechsel vorausgesetzt, tagsüber Energie in das allgemeine Stromnetz einspeisen und Abends nutzen. Hierdurch könnte die Stromrechnung etwas reduziert werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen in Privathaushalten deutlich anzuheben. Dieser erhöhte Wert ist auf den Wert der bezogenen Energiemenge gedeckelt. Darüber hinaus sollen die jetzigen Werte gelten.

Hierdurch soll wie nach Niederländischem Vorbild die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen in Privathaushalten gesteigert werden.

 

Erklärung: Wenn dieses umgesetzt werden würde, könnten Betreiber von Solaranlagen ihre Stromrechnung deutlich reduzieren. Auch Mieter die Kleinstanlagen (Balkon Solaranlagen) betreiben könnten, einen Zählerwechsel vorausgesetzt, tagsüber Energie in das allgemeine Stromnetz einspeisen und Abends nutzen. Hierdurch könnte die Stromrechnung etwas reduziert werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

• Bereits seit dem 30. Juli 2022 gelten erhöhte Fördersätze für PV-Anlagen (Verabschiedung im Rahmen des „Osterpakets 2022“ der Bundesregierung).

• Zudem lassen sich Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung seitdem kombinieren. Damit lohnt es sich, auch bei Eigenverbrauch die Dächer vollständig mit Solaranlagen zu belegen. Bei kleinen Anlagen muss der Netzbetreiber beim Anschluss in der Regel nicht mehr anwesend sein, damit die Anlagen schneller in Betrieb genommen werden können.

• Mit dem Solarpaket I bzw. dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung erfolgen (unter anderem) weitere Erleichterungen für Balkon-Solar („Steckerkraftwerke“), Mieterstrom und bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (gemeinsam genutzte PV-Anlage in Mehrfamilienhäusern).

3) Voraussichtlich kommt noch:

• Teilverabschiedung Änderung EEG (2 Maßnahmen zur Windkraft, zu PV: Anlagen über 100kw Leistung werden für weitere 6 Monate bis Mitte 2024 von der Direktvermarktungspflicht ausgenommen)

O Die Diskussionen zwischen den Koalitionsfraktionen drehen sich eher Details der Ausgestaltung, nicht um Grundsatzfragen

O Kleinere Fragezeichen bestehen bei den finanzwirksamen Teilen des Gesetzes

• 2./3. Lesung Solarpaket I und Inkrafttreten

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an die SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: