Antrag 149/I/2023 Verantwortlichkeiten für die monatelange Beeinträchtigung der U2 durch das Bauprojekt des Investors Covivo klären

Status:
Annahme

In Zusammenhang mit den massiven Beeinträchtigungen hunderttausender Menschen wegen der Teilblockade der U2 durch die Covivio-Baustelle am Alexanderplatz wird die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus aufgefordert, auf die zuständigen Senatsverwaltungen einzuwirken, um Maßnahmen gegen den Investor Covivio zu ergreifen, wie insbesondere auch das Instrument der Vertragsstrafen und Schadensersatzforderung, und die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand des Schadensausmaßes und der Schadensbeseitigung zu informieren. Außerdem wird die BVG aufgefordert zu prüfen, ob und inwieweit die Situation für die Fahrgäste bis zur vollständigen Wiederherstellung des U-Bahn-Tunnels durch eine Verdichtung des Takts bzw. Optimierung der Umsteigemöglichkeiten im Pendelverkehr verbessert werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

In Zusammenhang mit den massiven Beeinträchtigungen hunderttausender Menschen wegen der Teilblockade der U2 durch die Covivio-Baustelle am Alexanderplatz wird die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus aufgefordert, auf die zuständigen Senatsverwaltungen einzuwirken, um Maßnahmen gegen den Investor Covivio zu ergreifen, wie insbesondere auch das Instrument der Vertragsstrafen und Schadensersatzforderung, und die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand des Schadensausmaßes und der Schadensbeseitigung zu informieren. Außerdem wird die BVG aufgefordert zu prüfen, ob und inwieweit die Situation für die Fahrgäste bis zur vollständigen Wiederherstellung des U-Bahn-Tunnels durch eine Verdichtung des Takts bzw. Optimierung der Umsteigemöglichkeiten im Pendelverkehr verbessert werden kann.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Im Koalitionsvertrag 2023-2026 ist im Nachgang an die Beeinträchtigung der U2 am U-Bahnhof Alexanderplatz festgelegt, dass für künftige Baumaßnahmen, die Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur haben könnten, zum Schutz der ÖPNV-Anlagen zwischen dem Verkehrsunternehmen und dem Bauträger vor Baubeginn eine haftungsrechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden soll. Zur transparenten und öffentlichen Aufarbeitung der Teilsperrungen auf der U2-Strecke fand im Juni 2023 im Ausschuss für Mobilität und Verkehr eine Anhörung zu diesem Thema statt. Im Rahmen dieser Anhörung wurde seitens der BVG darauf verwiesen, dass es mit Covivio eine nachbarschaftliche Vereinbarung gäbe und die dort festgelegten Vertragsstrafen zum Einsatz kämen.
Überweisungs-PDF: