Antrag 87/I/2023 Bessere Unterstützung für Frauen und Paare nach Fehlgeburten und Totgeburten sowie Schwangerschaftsabbrüchen

Status:
Annahme

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass Frauen* nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch einen freiwilligen Anspruch auf Arbeitsfreistellung haben. Partner*innen haben nach einer Fehlgeburt einen Anspruch auf Sonderurlaub.

 

Es soll eine unabhängige Expert*innenkommission eingesetzt werden, die u. a. mit Arbeitsrechtler*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen, Hebammen, Betroffenen etc. besetzt ist. Diese unabhängige Expert*innenkommission erarbeitet Vorschläge u. a. für die Dauer der Arbeitsfreistellung bzw. die Dauer des Sonderurlaubs.

 

Die Bundesländer veröffentlichen eine Broschüre, in der über Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen vor Ort sowie über den Anspruch auf Hebammenbetreuung im Fall einer Fehlgeburt informiert wird und die in Krankenhäusern, bei Gynäkolog*innen, in Beratungsstellen ausgehändigt wird.

 

Das Thema Fehlgeburt (Ursachen, Häufigkeit, Folgen) wird im Curriculum des Hebammenstudiums konkretisiert und Bestandteil der Fachärzt*innenausbildung von Gynäkolog*innen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland fördert wissenschaftliche Studien zum Thema Fehl- und Totgeburten.

 

Das Betreuungskontingent von Hebammen soll bei einer der Fehlgeburt folgenden Schwangerschaft ausgeweitet werden. Über das Maß der Ausweitung soll die Expert*innenkommission entscheiden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass Frauen* nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch einen freiwilligen Anspruch auf Arbeitsfreistellung haben. Partner*innen haben nach einer Fehlgeburt einen Anspruch auf Sonderurlaub.

 

Es soll eine unabhängige Expert*innenkommission eingesetzt werden, die u. a. mit Arbeitsrechtler*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen, Hebammen, Betroffenen etc. besetzt ist. Diese unabhängige Expert*innenkommission erarbeitet Vorschläge u. a. für die Dauer der Arbeitsfreistellung bzw. die Dauer des Sonderurlaubs.

 

Die Bundesländer veröffentlichen eine Broschüre, in der über Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen vor Ort sowie über den Anspruch auf Hebammenbetreuung im Fall einer Fehlgeburt informiert wird und die in Krankenhäusern, bei Gynäkolog*innen, in Beratungsstellen ausgehändigt wird.

 

Das Thema Fehlgeburt (Ursachen, Häufigkeit, Folgen) wird im Curriculum des Hebammenstudiums konkretisiert und Bestandteil der Fachärzt*innenausbildung von Gynäkolog*innen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland fördert wissenschaftliche Studien zum Thema Fehl- und Totgeburten.

 

Das Betreuungskontingent von Hebammen soll bei einer der Fehlgeburt folgenden Schwangerschaft ausgeweitet werden. Über das Maß der Ausweitung soll die Expert*innenkommission entscheiden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Im Koalitionsvertrag der Ampel wurde bereits festgehalten, dass der Mutterschutz sowie die Freistellung für Partner:innen bei einer Tot- bzw. Fehlgeburt bereits ab der 20. Schwangerschaftswoche gelten soll. Für die Umsetzung dieses Vorhaben finden aktuell diverse Gespräche statt. Bei einer entsprechenden Reform setzt sich die Bundestagsfraktion darüber hinaus dafür ein, dass auch bei einer Fehlgeburt für die schwangeren Personen ein Anspruch auf Krankschreibung von zwei Wochen bestehen soll.

Hinsichtlich einer Einsetzung von Expert:innenkommission gilt es zu bedenken, dass eine Erarbeitung von Vorschlägen zusätzliche Zeit bis zur Implementierung neuer Regelungen beanspruchen würde. Nichtsdestotrotz werden im Rahmen des Erarbeitungsprozesses diverse Gespräche mit den im Antrag benannten Akteur:innen geführt, um deren Expertise in den Prozess einzubeziehen.

Das Thema wird gemeinsam mit anderen Reformvorschlägen (z.B. Mutterschutz bei Selbstständigen, Familienstartzeit) in der AG FSFJ behandelt.

Der Antrag wurde an die zuständigen Berichterstatterinnen der Fraktion, die aktuell zu dem Thema verhandeln, übermittelt.

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Landtagfraktionen
Überweisungs-PDF: