Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass Frauen* nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch einen freiwilligen Anspruch auf Arbeitsfreistellung haben. Partner*innen haben nach einer Fehlgeburt einen Anspruch auf Sonderurlaub.
Es soll eine unabhängige Expert*innenkommission eingesetzt werden, die u. a. mit Arbeitsrechtler*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen, Hebammen, Betroffenen etc. besetzt ist. Diese unabhängige Expert*innenkommission erarbeitet Vorschläge u. a. für die Dauer der Arbeitsfreistellung bzw. die Dauer des Sonderurlaubs.
Die Bundesländer veröffentlichen eine Broschüre, in der über Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen vor Ort sowie über den Anspruch auf Hebammenbetreuung im Fall einer Fehlgeburt informiert wird und die in Krankenhäusern, bei Gynäkolog*innen, in Beratungsstellen ausgehändigt wird.
Das Thema Fehlgeburt (Ursachen, Häufigkeit, Folgen) wird im Curriculum des Hebammenstudiums konkretisiert und Bestandteil der Fachärzt*innenausbildung von Gynäkolog*innen.
Die Bundesrepublik Deutschland fördert wissenschaftliche Studien zum Thema Fehl- und Totgeburten.
Das Betreuungskontingent von Hebammen soll bei einer der Fehlgeburt folgenden Schwangerschaft ausgeweitet werden. Über das Maß der Ausweitung soll die Expert*innenkommission entscheiden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass Frauen* nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch einen freiwilligen Anspruch auf Arbeitsfreistellung haben. Partner*innen haben nach einer Fehlgeburt einen Anspruch auf Sonderurlaub.
Es soll eine unabhängige Expert*innenkommission eingesetzt werden, die u. a. mit Arbeitsrechtler*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen, Hebammen, Betroffenen etc. besetzt ist. Diese unabhängige Expert*innenkommission erarbeitet Vorschläge u. a. für die Dauer der Arbeitsfreistellung bzw. die Dauer des Sonderurlaubs.
Die Bundesländer veröffentlichen eine Broschüre, in der über Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen vor Ort sowie über den Anspruch auf Hebammenbetreuung im Fall einer Fehlgeburt informiert wird und die in Krankenhäusern, bei Gynäkolog*innen, in Beratungsstellen ausgehändigt wird.
Das Thema Fehlgeburt (Ursachen, Häufigkeit, Folgen) wird im Curriculum des Hebammenstudiums konkretisiert und Bestandteil der Fachärzt*innenausbildung von Gynäkolog*innen.
Die Bundesrepublik Deutschland fördert wissenschaftliche Studien zum Thema Fehl- und Totgeburten.
Das Betreuungskontingent von Hebammen soll bei einer der Fehlgeburt folgenden Schwangerschaft ausgeweitet werden. Über das Maß der Ausweitung soll die Expert*innenkommission entscheiden.