Antrag 31/I/2023 Landeshaushaltsordnung endlich ändern – Chance für freie Träger Räume zu bekommen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass die Landeshaushalts­ordnung (LHO) dahingehend verändert wird, dass diese eine Ver­mietung von bezirkseigenen Flächen für freie Träger nicht mehr zu ortsübli­chen Vergleichsmieten vorsieht. Die LHO soll erlau­ben, im Rahmen der festgesetzten Maxi­malbeträge der Bezu­schussung durch die öffentliche Hand für Mieten, freien Träger be­zirkseigene Flächen vermieten zu können. Dafür sind unter an­derem auch die entsprechenden Haushaltstechni­schen Richtlini­en (HtR) im Kapitel 13.11. zu ändern.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass die Landeshaushalts­ordnung (LHO) dahingehend verändert wird, dass diese eine Ver­mietung von bezirkseigenen Flächen für freie Träger nicht mehr zu ortsübli­chen Vergleichsmieten vorsieht. Die LHO soll erlau­ben, im Rahmen der festgesetzten Maxi­malbeträge der Bezu­schussung durch die öffentliche Hand für Mieten, freien Träger be­zirkseigene Flächen vermieten zu können. Dafür sind unter an­derem auch die entsprechenden Haushaltstechni­schen Richtlini­en (HtR) im Kapitel 13.11. zu ändern.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Hinsichtlich der Vermietung von landeseigenen Flächen, ist es vorrangiges Ziel des Landes Berlin, die eigene Verwaltung primär in landeseigenen Liegenschaften unterzubringen, um somit kostspielige Marktanmietungen zu vermeiden. Neben Büroflächen trifft dies auch auf andere Nutzungszwecke, wie die Unterbringung von Geflüchteten zu. Die Abgeordnetenhausfraktion setzt sich zudem im Rahmen der in der LHO formulierten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit weiterhin für eine verbesserte Vermietung für freie Träger ein. Es besteht zudem bereits jetzt die Möglichkeit, im Rahmen von Erbbaurechten vergünstigte Erbbauzinsen für gemeinnützige Träger von 1,8% zu erhalten.

Stellungnahme vom AK 6 (Finanzen) erbeten.
Überweisungs-PDF: