Antrag 46/I/2023 Kein Agieren wie Immobilienhaie - Kommunale Wohnungsunternehmen in die Pflicht nehmen!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass das Wohnraumver­sorgungsgesetz dahingehend verändert wird, dass für gemein­nützige Zwecke dem Land Berlin, den Bezirken und freien Trä­gern zu vergünstigten Konditionen Wohnungen und Gewerbe­raum für ihre Arbeit von kommunalen Wohnungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Es soll auch geprüft werden, in­wiefern eine Quote zur höheren Vermietung an freie Träger bei­tragen kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass das Wohnraumver­sorgungsgesetz dahingehend verändert wird, dass für gemein­nützige Zwecke dem Land Berlin, den Bezirken und freien Trä­gern zu vergünstigten Konditionen Wohnungen und Gewerbe­raum für ihre Arbeit von kommunalen Wohnungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Es soll auch geprüft werden, in­wiefern eine Quote zur höheren Vermietung an freie Träger bei­tragen kann.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Die Kooperationsvereinbarung des Senats mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen legt eine Vermietungsquote von 63 Prozent der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen im Bestand der LWU für WBS-berechtigte Haushalte zu einer im Sinne des Leistbarkeitsversprechens angemessenen Miete fest. Von diesen 63 Prozent wird wiederum ein Viertel an besondere Bedarfsgruppen vermietet. Damit wird das Ziel des Antrags vorangetrieben. Dieses exekutive Handeln wird von der SPD-Fraktion kritisch-konstruktiv begleitet.
Überweisungs-PDF: