Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden dazu aufgefordert, sich für folgende, zeitlich auf mindestens vierundzwanzig Monate befristete, Maßnahmen einzusetzen:
- Mieterhöhungen aller Vermieter*innen und Wohnungseigentümer*innen werden auf 1 % p.a. begrenzt;
- Alle Mieter*innen können bei ihren Vermieter*innen und Wohnungseigentümer*innen beantragen, dass ihre Nettokaltmiete auf 30 % ihres Haushaltseinkommens abgesenkt wird. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür werden geschaffen;
- Vermieter*innen und Wohnungseigentümer*innen werden zu zinslosen Mietstundungen, gekoppelt mit dem Aussetzen von Wohnungskündigungen bei finanziellen Schwierigkeiten der Mieter*innen, verpflichtet. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür werden geschaffen;
- Gestundete Mietschulden sollen im Falle anhaltender individueller finanzieller Schwierigkeiten der Mieter*innen von einem Darlehen in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt werden können. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür werden geschaffen. Die entsprechenden organisatorischen Prüf- und Bewilligungsinstanzen sind auf allen Ebenen hierzu unverzüglich aufzubauen und haushälterisch abzusichern.
Unabhängig von aktuellen Krisensituationen ist folgende Maßnahme dauerhaft und unbefristet umzusetzen:
- Die Regelung des § 556d (1) BGB wird dahingehend geändert, dass bei Neuvermietung auf dem angespannten Wohnungsmarkt eine Mieterhöhung lediglich 2% über dem Mietspiegel betragen darf.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme Leitantrag (Konsens)
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