Die Berliner Landesregierung soll zur Ermöglichung eines Aufenthaltsrechts für russische Regimekritiker*innen eine Anordnung nach § 23 Abs. 1 AufenthG treffen, die es ermöglicht, sich in Deutschland aufzuhalten und aus Deutschland an einer pluralistischen, demokratischen russischen Öffentlichkeit mitwirken zu können. Dies umfasst ein Aufenthaltsrecht sowie ein in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium wohlwollend zu prüfendes Arbeitsrecht.
Schaffung eines humanitären Aufnahmeprogramms für schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger Russlands
Die SPD-Bundesfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger Russlands, ein sicherer und legaler Zugangsweg nach Deutschland geschaffen wird und für diese Menschen humanitäre Aufnahmen eingerichtet werden. Aufnahmen von Kriegsdienstverweigerer*innen sollen wohlwollend geprüft werden. Das entspricht in der aktuellen Kriegssituation auch dem besonderen politischen Interesse Deutschlands.
Übergangsweise soll die Berliner Landesregierung russischen Regimekritiker*innen ermöglichen nach §23 Abs 1 nach Berlin zu kommen und aus Deutschland an einer pluralistischen, demokratischen russischen Öffentlichkeit mitwirken zu können. Dies umfasst ein Aufenthaltsrecht sowie ein in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium wohlwollend zu prüfendes Arbeitsrecht. Dazu ist eine Kooperation mit Partnerländern wie Georgien anzustreben.
Schaffung eines humanitären Aufnahmeprogramms für schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger Russlands
Die SPD-Bundesfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger Russlands, ein sicherer und legaler Zugangsweg nach Deutschland geschaffen wird und für diese Menschen humanitäre Aufnahmen eingerichtet werden. Aufnahmen von Kriegsdienstverweigerer*innen sollen wohlwollend geprüft werden. Das entspricht in der aktuellen Kriegssituation auch dem besonderen politischen Interesse Deutschlands.
Übergangsweise soll die Berliner Landesregierung russischen Regimekritiker*innen ermöglichen nach §23 Abs 1 nach Berlin zu kommen und aus Deutschland an einer pluralistischen, demokratischen russischen Öffentlichkeit mitwirken zu können. Dies umfasst ein Aufenthaltsrecht sowie ein in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium wohlwollend zu prüfendes Arbeitsrecht. Dazu ist eine Kooperation mit Partnerländern wie Georgien anzustreben.