Antrag 145/II/2022 Geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Hochschulen, Schulen etc.) verpflichtend sind. Diese sollen überall dort vorhanden sein, wo es auch geschlechtergetrennte Toiletten gibt (sog. „Damen- und Herrentoiletten“). Sollten zur Umsetzung Gesetzesänderungen notwendig sein, sollen diese entsprechend vorgenommen werden. Dazu sollen teilweise geschlechterspezifische Toilettenräume in geschlechterneutrale Toilettenräume umgewidmet werden, vorrangig bisherige Herrentoiletten. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen die Ausgrenzung von Minderheiten und zur Schaffung von sicheren Räumen für Inter- und Trans*personen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Hochschulen, Schulen etc.) verpflichtend sind. Diese sollen überall dort vorhanden sein, wo es auch geschlechtergetrennte Toiletten gibt (sog. „Damen- und Herrentoiletten“). Sollten zur Umsetzung Gesetzesänderungen notwendig sein, sollen diese entsprechend vorgenommen werden. Dazu sollen teilweise geschlechterspezifische Toilettenräume in geschlechterneutrale Toilettenräume umgewidmet werden, vorrangig bisherige Herrentoiletten. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen die Ausgrenzung von Minderheiten und zur Schaffung von sicheren Räumen für  non-binäre, Inter- und Trans*personen.

Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Hochschulen, Schulen etc.) verpflichtend sind. Diese sollen überall dort vorhanden sein, wo es auch geschlechtergetrennte Toiletten gibt (sog. „Damen- und Herrentoiletten“). Sollten zur Umsetzung Gesetzesänderungen notwendig sein, sollen diese entsprechend vorgenommen werden. Dazu sollen teilweise geschlechterspezifische Toilettenräume in geschlechterneutrale Toilettenräume umgewidmet werden, vorrangig bisherige Herrentoiletten. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen die Ausgrenzung von Minderheiten und zur Schaffung von sicheren Räumen für  non-binäre, Inter- und Trans*personen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

In Erledigung durch Maßnahme 315 des Berliner LSBTIQ+Aktionsplan: Die für LSBTIQ+ Belange zuständige Senatsverwaltung geht auf Senats- und Bezirksverwaltungen zu und informiert über die Möglichkeiten, geschlechtsneutrale Toiletten in Dienstgebäuden auf Grundlage der von der BIM in 2015 erstellten Machbarkeitsexpertise einzurichten

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Das im Antrag formulierte Ziel der Schaffung von geschlechtsneutralen Toiletten in öffentlichen Gebäuden wurde bereits in der Vergangenheit von der SPD vorangetrieben. Insbesondere ist hervorzuheben, dass 2015 unter Senatorin Dilek Kalayci (ehemals Kolat) (SPD) die ersten geschlechtergerechten Toiletten in einer Berliner Verwaltung geschaffen wurden: Die Senatsverwaltung unter der Leitung von Senatorin Kolat hatte als Vorreiterin vier Unisex-Toiletten eingeführt, um Diskriminierung bei der Nutzung öffentlicher Toiletten für trans- und intergeschlechtliche Menschen zu verhindern.
Überweisungs-PDF: