Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin ein Regelangebot der Bilanzierung und Dokumentation non-formaler und informeller Kompetenzen in öffentlicher Verantwortung entwickelt wird, welches die Menschen bei ihrer Entscheidung über bildungsbiografische und berufliche Weiterentwicklungen effektiv unterstützt. Das Berliner Erwachsenenbildungsgesetz (EBiG) sieht eine entsprechende Öffnungsklausel in § 2, Absatz 7 vor.
Insbesondere soll dabei auf folgende Aspekte geachtet werden:
- Einbeziehung der langjährigen Expertise von Projekten und Institutionen, die Lebenswelt-, Gender- und Biografie-orientiert arbeiten, bei der Vorbereitung des Regelangebots.
- Die Verfahren zur Feststellung und Dokumentation von Kompetenzen müssen durch hochwertige Beratung begleitet werden, die für die Ratsuchenden neutral und unabhängig, niederschwellig, barrierefrei und kostenfrei ist.
- Beim Zugang zu und bei der Durchführung von Verfahren der Kompetenzbilanzierung müssen diversitätssensibel die besonderen Lebenslagen der Menschen berücksichtigt werden, entsprechende Schulungen sind vorzusehen sowie
- wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung des Regelangebots unter starker Einbeziehung der Praktiker.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:
Für nachweisbare Kompetenzen sind die gesetzlichen Voraussetzung zur Feststellung geschaffen worden.
Stellungnahme AH-Fraktion 2024:
Eine Debatte zur Kompetenzfeststellung der bildungsbiografischen und beruflichen Weiterentwicklung wird in den Gremien der SPD-Fraktion geführt. Zum Thema wird eine Antragsinitiative angestrebt, um den Senat zu einer Konzeptentwicklung aufzufordern.
Überweisungs-PDF: