Antrag 74/II/2022 Ein kostenloses Schüler*innenticket auch für den 2. Bildungsweg

Status:
Annahme

Auch Einrichtungen des zweiten Bildungswegs sind Schulen im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 6 des Berliner Schulgesetzes. Entsprechend handelt es sich auch um Schüler*innen.

 

Trotz dessen sind diese nach § §4 der Ausführungsvorschriften über Schülerausweise des Landes Berlin nicht berechtigt, einen Schülerausweis 1, sondern ausschließlich einen Schülerausweis 2 zu erhalten. Mit diesem ist ein Erwerb des Schüler*innentickets jedoch nicht möglich.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus sind daher aufgefordert die Rechtslage dahingehend anzupassen, dass auch Schüler*innen des 2. Bildungswegs ein kostenloses Schüler*innenticket erwerben können.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Der Senat adressiert die im Antrag geforderten Vorhaben in seinen Richtlinien zur Regierungspolitik. Danach soll das kostenlose Ticket für Schülerinnen und Schüler auch für den zweiten Bildungsweg denjenigen angeboten werden, die keine weiteren Sozialleistungen erhalten.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Ein leistungsfähiger und bezahlbarer ÖPNV ist für die SPD-Fraktion ein zentrales Anliegen. Mit dem kostenlosen Schüler*innenticket (bisher nur für den Schülerausweis 1), dem Berlin-Ticket S für 9 Euro monatlich, dem Azubi-Ticket des VBB, dem ermäßigten Deutschlandticket für Studierende sowie dem Berliner 29-Euro-Ticket für alle finanziert die SPD-Fraktion über die Haushaltsbeschlüsse eine leistbare Mobilität für verschiedene Bevölkerungsgruppen. Das Anliegen des Antrags, eine vollständige Kostenfreiheit im ÖPNV auch für den zweiten Bildungsweg zu ermöglichen, ist bisher nicht umgesetzt.
Überweisungs-PDF: