Antrag 114/II/2022 Programm zur sprachlichen Förderung von Geflüchteten für den Zugang in den Arbeitsmarkt bei der Berliner Volkshochschule starten

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen,

 

  1. dass die Berliner Volkshochschule, ein auf drei Jahre befristetes „Sofortprogramm zur sprachlichen Förderung Geflüchteter für den Zugang für den Arbeitsmarkt realisiert. Der Fokus soll insbesondere auf der Erreichung des bedarfsgerechten Ausbaus von Deutschkursen für unterschiedliche Lerngruppen mit sozialpädagogischer Begleitung liegen. Aber auch ein Angebot „Deutsch für den Beruf“ soll ausgeweitet und bedarfsgerecht angepasst werden.
  2. Im Zuge des vorerst dreijährigen Projektes sollen zusätzliche räumliche und zeitliche Kapazitäten für die Durchführung ganztägigen Angeboten sowie die Durchführung von Angeboten in Gemeinschaftsunterkünften gesichert werden.
  3. Auch die Akquise und insbesondere die Qualifizierung muttersprachlicher Dozierender soll ein Fokus des Sofortprogramms sein.
  4. Die VHS wird gebeten, zusätzliche Fördermittel durch Bundes- oder Landesprogramme zu akquirieren so dass in jedem Bezirk mindestens ein Sprachkurs durchgeführt werden kann

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Berlin verfügt über eine Vielzahl von Sprachförderprogrammen, die sowohl vom Bund, vom Land als auch von der EU (ko-)finanziert werden. Hier wird nun auf die landesfinanzierten Deutschkurse für Geflüchtete eingegangen, die sich an Personen richten, die keine Berechtigung zur Teilnahme an Regelangeboten des Bundes (BAMF) haben oder de facto ausgeschlossen sind.

- Deutschkurse für Geflüchtete an Berliner Volkshochschulen (DKG)
- Durchführung: Alle 12 Berliner VHSen (= in allen Bezirken)
- Geregelt über Verwaltungsvereinbarung
- Förderung: 3,2 Mio. Euro
- Zielgruppe: Geflüchtete, die:

• in Berlin gemeldet sind und keiner Schulpflicht unterliegen
• aufgrund ihres Aufenthaltstitels (Duldung §60a, §60b AufenthG) oder sonstiger Hürden keinen Zugang zu Deutschkursen des Bundes haben (Integrationskurs, Berufssprachkurse)

- Alphabetisierung

• A1-A2 (Schwerpunkt)
• B1 (in Ausnahmefällen B2)

- Umfang:

• Kursdauer 3 Monate
• 1 Modul = 100 UE
• Max. 1000 UE pro Person (Basis- und Aufbaumodule)

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Berlin handelt in Härtefällen auf humanitärer Grundlage (Einzelfälle).
Überweisungs-PDF: