Wir begrüßen die erstmalige Anwendung des temporären Schutzes für Ukrainer:innen durch den Rat der EU.
Wir begrüßen, dass Deutschland den Kreis der so zu schützenden Menschen deutlich über den im Rat verpflichtend vereinbarten Personenkreis hinaus ausgeweitet hat. Auch vor dem 24.2. eingereiste Ukrainer:innen, Menschen mit Kurzzeit-Aufenthaltstitel aus unsicheren Herkunftsländern und alle Drittstaatsangehörigen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel werden gleichberechtigt aufgenommen.
Wir fordern:
- die Ausweitung des Zugangs zu temporärem Schutz für alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten. Dazu zählen auch Menschen mit zeitlich befristeten Aufenthaltstiteln wie ausländische Arbeitskräfte und Studierende. Diese sind bisher nicht erfasst. Auch sie hatten ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine, wurden durch den russischen Angriffskrieg entwurzelt und sollten gleichberechtigt mit Ukrainer:innen aufgenommen werden.
- Übergangsweise fordern wir die Berliner Landesregierung auf, nach Hamburger Vorbild Aufnahmemöglichkeiten für ausländische Studierende zu schaffen, die planen, ihr Studium in Berlin fortzusetzen. Um eine grundlegende Wirksamkeit zu erreichen, fordern wir eine Absenkung der Hürden für die Studienaufnahme
- Wir begrüßen den unbürokratischen Umgang mit ukrainischen Geflüchteten beim Zugang zu Arbeit, bei der selbstbestimmten Wahl des Wohnorts bei privater Unterbringung oder bei der Anerkennung von Abschlüssen. Aus diesen Erfahrungen sollten wir Rückschlüsse entsprechend für die Geflüchtetenpolitik ziehen. Dazu gehören: Arbeitserlaubnisse für alle Geflüchteten und das Ende des faktischen Arbeitsverbots, Beendigung von Wohnsitzauflagen und Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, welches 1993 aus dem Asylkompromiss entstanden ist und welcher beendet werden sollte.
Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
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