Antrag 40/I/2022 Umstellung der Förderstruktur für energieeffiziente Gebäude

Status:
Annahme mit Änderungen

An die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses,

An den Landesvorstand der Berliner SPD;

An die SPD-Fraktion des Bundestags,

An die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und der Bundesregierung,

 

Nicht nur der russische Angriffskrieg auf die Ukraine stellt unser Energiesystem vor neue Herausforderungen. Steigende Preise und unklare Versorgungssicherheit können insbesondere durch weniger Verbrauch aufgefangen werden. Ein schneller und deutlicher Anstieg der Sanierungsrate in Gebäuden ist daher nicht mehr nur aus Klimaschutzgründen wichtig, sondern auch eine sozialpolitische Notwendigkeit. Vor dem Hintergrund der ohnehin nötigen Anpassungen ist dies eine Chance für einen gut überlegten Umbau der energetischen Gebäudeförderung.

 

Unsere Forderungen sind klar auf das Ziel einer möglichst sozialverträglichen Gebäudesanierung fokussiert:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens
Die aktuelle Einstellung der Förderprogramme erfolgte, weil das Budget ausgeschöpft war. Dieses Budget war nicht am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.

Wir fordern, jährlich so viele Fördermittel im Bundeshaushalt gesichert vorzusehen, wie für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor nötig sind: statt wie bisher 10 – 11 Mrd. € mindestens 15 Mrd. € jährlich bis 2045 – basierend auf geschätzten 1,7 Billionen Euro zur Sanierung aller Gebäude in Deutschland lt. IWO/Fraunhofer IBP bei derzeitiger Förderquote von 40 % und gestiegener Inanspruchnahme der Förderung von 50 %.

 

2. Fördern trotz Fordern
Auch für Bestandsgebäude müssen Mindesteffizienzklassen eingeführt werden, die stufenweise verschärft werden und fristgerecht zu erfüllen sind. Die EU-Kommission plant bereits eine entsprechende Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie.

Wir fordern, die haushaltrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, energetische Modernisierungen trotz ordnungsrechtlicher Verpflichtungen fördern zu können, um auch bei Sanierungspflichten eine sozialverträgliche Kostenverteilung zu ermöglichen.

 

3. Fokus der Förderung auf soziale Abfederung
In den vergangenen Jahren ging der weitaus größte Teil der Fördergelder in den Neubau selbstgenutzten Eigentums.

Wir fordern, zukünftig gezielt Fördermittel in angespannten Wohnungsmärkten für vermietete Gebäude zur Verfügung zu stellen, um Mietsteigerungen im Bedarfsfall sozial abzufedern.

 

4. Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4 %. Einführung von Kappungsgrenzen.
Die aktuellen Baukosten machen eine warmmietenneutrale Sanierung unmöglich. Eine geringere Modernisierungsumlage führt zu längeren Amortisationszeiten bei Vermietenden. Dies kann durch intensivere Inanspruchnahme von vorhandenen und neu geforderten Fördermitteln kompensiert werden. Eine Kaltmieten-Erhöhung nach Sanierung ist unvermeidbar, ist aber zu begrenzen. Die wirtschaftliche Lücke kann durch die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln wieder geschlossen werden.

Wir fordern daher die entsprechende Änderung von § 559 (1) BGB: Senkung der Modernisierungsumlage auf 4 %.

 

Wir fordern: Bei einer Vollsanierung aller Bauteile (Fenster, Dach, etc.) darf die Kaltmiete um maximal 1,50 € /m² angehoben werden. Werden nur einzelne Bauteile saniert (z.B. nur Fenster), ist die Kappung entsprechend niedriger anzusetzen, um durch mehrere Teilsanierungen nicht die Kappungsgrenzen zu umgehen.

 

5. Bonus-Förderung bei intensiver Nutzung nachwachsender Rohstoffe
Die Herstellung von Zement und klassischen Dämmstoffen verursacht erhebliche Emissionen. Um die sogenannte graue Energie zu senken, müssen deutlich mehr regionale Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

Wir fordern eine zusätzliche Förderung für Neubauten mit wesentlichem Volumen-Anteil an Holz und Recycling-Baustoffen im Gebäudekern und der Fassade.

Wir fordern zudem einen Förderbonus über die normalen Fördersätze hinaus, wenn Dämmstoffe aus wiederverwerteten sowie nachwachsenden und regionalen Rohstoffen genutzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

An die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, an die SPD-Mitglieder des Berliner Senats:

An die SPD-Fraktion des Bundestags, an die SPD-Mitglieder der Bundesregierung:

 

 

Nicht nur der russische Angriffskrieg auf die Ukraine stellt unser Energiesystem vor neue Herausforderungen. Steigende Preise und unklare Versorgungssicherheit können insbesondere durch weniger Verbrauch aufgefangen werden. Ein schneller und deutlicher Anstieg der Sanierungsrate in Gebäuden ist daher nicht mehr nur aus Klimaschutzgründen wichtig, sondern auch eine sozialpolitische Notwendigkeit. Vor dem Hintergrund der ohnehin nötigen Anpassungen ist dies eine Chance für einen gut überlegten Umbau der energetischen Gebäudeförderung.

 

Unsere Forderungen sind klar auf das Ziel einer möglichst sozialverträglichen Gebäudesanierung fokussiert:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens
Die aktuelle Einstellung der Förderprogramme erfolgte, weil das Budget ausgeschöpft war. Dieses Budget war nicht am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.

Wir fordern, jährlich so viele Fördermittel im Bundeshaushalt gesichert vorzusehen, wie für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor nötig sind: statt wie bisher 10 – 11 Mrd. € mindestens 15 Mrd. € jährlich bis 2045 – basierend auf geschätzten 1,7 Billionen Euro zur Sanierung aller Gebäude in Deutschland lt. IWO/Fraunhofer IBP bei derzeitiger Förderquote von 40 % und gestiegener Inanspruchnahme der Förderung von 50 %.

 

2. Fördern trotz Fordern
Auch für Bestandsgebäude müssen Mindesteffizienzklassen eingeführt werden, die stufenweise verschärft werden und fristgerecht zu erfüllen sind. Die EU-Kommission plant bereits eine entsprechende Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie.

Wir fordern, die haushaltrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, energetische Modernisierungen trotz ordnungsrechtlicher Verpflichtungen fördern zu können, um auch bei Sanierungspflichten eine sozialverträgliche Kostenverteilung zu ermöglichen.

 

3. Fokus der Förderung auf soziale Abfederung
In den vergangenen Jahren ging der weitaus größte Teil der Fördergelder in den Neubau selbstgenutzten Eigentums.

Wir fordern, zukünftig gezielt Fördermittel in angespannten Wohnungsmärkten für vermietete Gebäude zur Verfügung zu stellen, um Mietsteigerungen im Bedarfsfall sozial abzufedern.

 

4. Absenkung der Modernisierungsumlage. Einführung von Kappungsgrenzen.
Die aktuellen Baukosten machen eine warmmietenneutrale Sanierung unmöglich. Eine geringere Modernisierungsumlage führt zu längeren Amortisationszeiten bei Vermietenden. Dies kann durch intensivere Inanspruchnahme von vorhandenen und neu geforderten Fördermitteln kompensiert werden. Eine Kaltmieten-Erhöhung nach Sanierung ist unvermeidbar, ist aber zu begrenzen. Die wirtschaftliche Lücke kann durch die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln wieder geschlossen werden.

Wir fordern daher die entsprechende Änderung von § 559 (1) BGB: Senkung der Modernisierungsumlage.

 

Wir fordern: Bei einer Vollsanierung aller Bauteile (Fenster, Dach, etc.) darf die Kaltmiete um maximal 1,50 € /m² angehoben werden. Werden nur einzelne Bauteile saniert (z.B. nur Fenster), ist die Kappung entsprechend niedriger anzusetzen, um durch mehrere Teilsanierungen nicht die Kappungsgrenzen zu umgehen.

 

5. Bonus-Förderung bei intensiver Nutzung nachwachsender Rohstoffe
Die Herstellung von Zement und klassischen Dämmstoffen verursacht erhebliche Emissionen. Um die sogenannte graue Energie zu senken, müssen deutlich mehr regionale Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

Wir fordern eine zusätzliche Förderung für Neubauten mit wesentlichem Volumen-Anteil an Holz und Recycling-Baustoffen im Gebäudekern und der Fassade.

Wir fordern zudem einen Förderbonus über die normalen Fördersätze hinaus, wenn Dämmstoffe aus wiederverwerteten sowie nachwachsenden und regionalen Rohstoffen genutzt werden.

Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

An die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, an die SPD-Mitglieder des Berliner Senats:

An die SPD-Fraktion des Bundestags, an die SPD-Mitglieder der Bundesregierung:

Nicht nur der russische Angriffskrieg auf die Ukraine stellt unser Energiesystem vor neue Herausforderungen. Steigende Preise und unklare Versorgungssicherheit können insbesondere durch weniger Verbrauch aufgefangen werden. Ein schneller und deutlicher Anstieg der Sanierungsrate in Gebäuden ist daher nicht mehr nur aus Klimaschutzgründen wichtig, sondern auch eine sozialpolitische Notwendigkeit. Vor dem Hintergrund der ohnehin nötigen Anpassungen ist dies eine Chance für einen gut überlegten Umbau der energetischen Gebäudeförderung.

Unsere Forderungen sind klar auf das Ziel einer möglichst sozialverträglichen Gebäudesanierung fokussiert:

1. Erhöhung des Fördervolumens
Die aktuelle Einstellung der Förderprogramme erfolgte, weil das Budget ausgeschöpft war. Dieses Budget war nicht am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.

Wir fordern, jährlich so viele Fördermittel im Bundeshaushalt gesichert vorzusehen, wie für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor nötig sind: statt wie bisher 10 – 11 Mrd. € mindestens 15 Mrd. € jährlich bis 2045 – basierend auf geschätzten 1,7 Billionen Euro zur Sanierung aller Gebäude in Deutschland lt. IWO/Fraunhofer IBP bei derzeitiger Förderquote von 40 % und gestiegener Inanspruchnahme der Förderung von 50 %.

2. Fördern trotz Fordern
Auch für Bestandsgebäude müssen Mindesteffizienzklassen eingeführt werden, die stufenweise verschärft werden und fristgerecht zu erfüllen sind. Die EU-Kommission plant bereits eine entsprechende Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie.

Wir fordern, die haushaltrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, energetische Modernisierungen trotz ordnungsrechtlicher Verpflichtungen fördern zu können, um auch bei Sanierungspflichten eine sozialverträgliche Kostenverteilung zu ermöglichen.

3. Fokus der Förderung auf soziale Abfederung
In den vergangenen Jahren ging der weitaus größte Teil der Fördergelder in den Neubau selbstgenutzten Eigentums.

Wir fordern, zukünftig gezielt Fördermittel in angespannten Wohnungsmärkten für vermietete Gebäude zur Verfügung zu stellen, um Mietsteigerungen im Bedarfsfall sozial abzufedern.

4. Absenkung der Modernisierungsumlage. Einführung von Kappungsgrenzen.
Die aktuellen Baukosten machen eine warmmietenneutrale Sanierung unmöglich. Eine geringere Modernisierungsumlage führt zu längeren Amortisationszeiten bei Vermietenden. Dies kann durch intensivere Inanspruchnahme von vorhandenen und neu geforderten Fördermitteln kompensiert werden. Eine Kaltmieten-Erhöhung nach Sanierung ist unvermeidbar, ist aber zu begrenzen. Die wirtschaftliche Lücke kann durch die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln wieder geschlossen werden.

Wir fordern daher die entsprechende Änderung von § 559 (1) BGB: Senkung der Modernisierungsumlage.

Wir fordern: Bei einer Vollsanierung aller Bauteile (Fenster, Dach, etc.) darf die Kaltmiete um maximal 1,50 € /m² angehoben werden. Werden nur einzelne Bauteile saniert (z.B. nur Fenster), ist die Kappung entsprechend niedriger anzusetzen, um durch mehrere Teilsanierungen nicht die Kappungsgrenzen zu umgehen.

5. Bonus-Förderung bei intensiver Nutzung nachwachsender Rohstoffe
Die Herstellung von Zement und klassischen Dämmstoffen verursacht erhebliche Emissionen. Um die sogenannte graue Energie zu senken, müssen deutlich mehr regionale Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

Wir fordern eine zusätzliche Förderung für Neubauten mit wesentlichem Volumen-Anteil an Holz und Recycling-Baustoffen im Gebäudekern und der Fassade.

Wir fordern zudem einen Förderbonus über die normalen Fördersätze hinaus, wenn Dämmstoffe aus wiederverwerteten sowie nachwachsenden und regionalen Rohstoffen genutzt werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Die im Antrag beschriebenen Förderprogramme und Gesetzesänderungen betreffen in erster Linie den Bund. In Berlin spielt die energetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands eine wichtige Rolle zur Erreichung der im Berliner Energiewendegesetz festgelegten Klimaschutzziele. Dafür wurde ein Sanierungsfahrplan öffentliche Gebäude von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entwickelt.

Auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen sanieren ihren Gebäudebestand, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 einzuhalten. Um einerseits ein Teil der Modernisierungen zu finanzieren und andererseits daraus resultierende Mieterhöhung sozial verträglich zu halten, wurde mit den LWU eine Erhöhung von maximal einem Euro pro Quadratmeter nach Modernisierungsmaßnahmen vereinbart, welche sich meist durch die Einsparungen in den Nebenkosten amortisiert.

Im März 2023 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Programm Sozialen Wohnraummodernisierung 2023 - SWM 2023 eingeführt, bei dem die Ertüchtigung von Objekte auf mindestens Effizienzhaustandard 85 gefördert wird und mit neuen Mietpreis- und Belegungsbindungen verknüpft ist. In Abhängigkeit des erreichten Effizienzhausstandards werden pauschale Zuschüsse pro Quadratmeter Wohnfläche vergeben. Das Programm gliedert sich ergänzend in die bestehende Förderlandschaft auf Bundes- und Landesebene ein. Aktuell erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Mittel für eine Neues Programm „Klima- und Mieterschutz“ (Sozialverträglichkeit von energetischen Sanierungen im Wohnungsbestand

Für die energetische Sanierung privater Gebäude hat das Land Berlin das Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS eingeführt, dass aktuell durch die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe überarbeitet wird.

Nach § 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sind die öffentlichen Beschaffungsstellen der unmittelbaren Landesverwaltung verpflichtet, bei der Beschaffung ökologische Kriterien anzuwenden und dabei auch die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen, die ein Produkt von der Anschaffung bis zur Entsorgung verursacht. Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) regelt, wie die ökologischen Kriterien bei der Beschaffung angewendet werden.

Mit der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) werden Mindesteffizienzstandards für Gebäude eingeführt jedoch ohne Sanierungszwang für Wohngebäude. Ebenfalls ist festgelegt, dass die sozialen Auswirkungen der Kosten für die Renovierungen begrenzt werden müssen. Für die Umsetzung der EPBD hat der Bund zwei Jahre Zeit.

Beschluss des Bundesparteitag 2023:

nicht befasst
Überweisungs-PDF: