Wir begrüßen die Entscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass ab diesem Jahr erstmals die Re-genbogenflagge zu bestimmten Anlässen wie dem Christopher Street Day an Dienstgebäuden des Bundes gesetzt werden darf.
Der Bund folgt damit dem Beispiel von Berlin: Schon 2020 hatte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter dem damaligen Innen-senator Andreas Geisel die generelle Zustimmung zur Beflaggung mit der Regenbogenfahne in die Beflaggungsverordnung für das Land Berlin aufgenommen.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird aufgefordert, neben der traditionellen Form der Regenbogenflagge auch das Hissen der „Progress Pride-Fahne“ zuzulassen, die um die Farben hellblau, rosa, weiß, braun und schwarz erweitert ist. Diese Farben repräsentieren die trans Community, BIPoC-Communitys sowie Menschen, die mit HIV/AIDS leben oder gestorben sind.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird darüber hinaus aufgefordert, über den Christopher-Street-Day hinaus auch an anderen Gedenktagen – insbesondere am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai – die Flagge zu setzen.