Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass sich eine geplante Expert*innenkommission vertieft und sachkundig mit allen sich rechtlich und praktisch stellenden Fragen rund um den Volksentscheid auseinandersetzt. Ihr gehören externe Sachverständige mindestens aus den Bereichen Haushalt, Verfassungsrecht und Verwaltung an, die von den diesen Senat tragenden Parteien und der Initiative vorgeschlagen werden. Mitglieder der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ einerseits, Vertreter*innen der Parteien andererseits können beratend an den Verhandlungen der Kommission teilnehmen. Grundlage der Arbeit in der Kommission ist dabei der von der Initiative vorgelegte Gesetzentwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz. Ziel ist die Erarbeitung eines von der Initiative und den beteiligten Parteien gemeinsam getragenen Texts für einen Gesetzentwurf, der den Inhalt des Volksentscheids umsetzt, und dies möglichst binnen eines Jahres. Ebenso soll die einzurichtende Kommission eine gesetzliche Grundlage für die konkrete Umsetzung einer Überführung der vergesellschafteten Wohnungsbestände in Gemeinwirtschaft erarbeiten.
Antrag 30/II/2021 „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ – für einen gemeinsamen Weg von Initiative und Senat nach dem erfolgreichen Volksentscheid
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Koalitionsvertrag (Konsens)
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