Die politische Leitung der SPD-geführten Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, den zurückgestellten Lehrplanentwurf in seiner Grundkonzeption grundsätzlich zu überprüfen und dann nach einer ausführlichen Beratung mit allen Beteiligtengruppen im Jahr 2017 neu vorzulegen. Eine regelmäßige Überarbeitung der Rahmenlehrpläne ist richtig und wichtig. Sie muss indes das Ergebnis einer breiten gesellschaftlichen Diskussion sein und mit den verschiedenen relevanten Akteuren der Berliner Schulen (Lehrkräfte, Schüler- und Elternvertreter/-innen), den Verbänden und der Politik in einem transparenten Prozess erfolgen.
Die Berliner SPD bekräftigt das Zwei-Säulenmodell der weiterführenden Schulen in Berlin mit dem Gymnasium und der Integrierten Sekundarschule. Ihr Bestand und ihre bildungspolitischen Aufträge bleiben im Rahmen des angekündigten Schulfriedens weiterhin unangetastet. Wir unterstützen den Fachunterricht in der Schule durch qualifizierte und kontinuierlich fort- und weitergebildete Fachlehrkräfte. Dazu gehört für uns auch ein eigenständiges Unterrichtsfach ‚Politische Bildung’ in der Berliner Schule, welches wir in der Stundentafel fest verankern. Forderungen nach flächendeckender und verbindlicher Einführung von Lernbereichen in den weiterführenden Schulen weisen wir zurück; begrenzte Modellprojekte zur Einrichtung von Lernbereichen im Einvernehmen zwischen Einzelschulen und Schulaufsicht ermöglichen wir und sorgen für eine wissenschaftliche Evaluation.
Die Optimierung von Lernergebnissen und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bleibt oberstes Ziel sozialdemokratischer Schulpolitik. Sie ist nicht durch eine Nivellierung von Bildungsinhalten zwischen den Berliner Schulen zu erreichen. Der strukturierte Lernerfolg erfordert eine Initiative zur Steigerung der Unterrichtsqualität und die Stärkung der Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler im Lernprozess.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Seite | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Ablehnung | Ä-02 zum Antrag 102/I/2015 | Ändern | 179 | 28 | Beteiligtengruppen erst im Jahr 2017 als Rechtsverordnung zu erlassen. | ||
Ablehnung | Ä-01 zum Antrag 102/I/2015 | Streichen | 179 | 28-35 | |||
Ablehnung | Ä-03 zum Antrag 102/I/2015 | Streichen | 179 | 39-42 | |||
Ablehnung | Ä-04 zum Antrag 102/I/2015 | Streichen | 179 | 47-56 | |||
Ablehnung | Ä-05 zum Antrag 102/I/2015 | Streichen | 180-182 | 1-56 |