Antrag 16/II/2014
Barrierefreies Wohnen
AntragstellerInnen:
KDV Neukölln
Der Landesparteitag möge beschließen:
Barrierefreies Wohnen betrifft nicht nur die Wohnung, sondern insbesondere auch das Wohnumfeld für Menschen mit Behinderungen
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus auf, gesetzliche Regelungen dafür zu schaffen, dass bei der Planung von Wohnungsneubauten künftig von Anfang an die Gestaltung eines barrierefreien Wohnumfeldes einbezogen wird. Dies betrifft barrierefreie Fußwege in der Umgebung (Oberflächen der Wege trittsicher und rollstuhlgerecht), den Zugang zu Gebäuden, stufenlos erreichbare PKW-Stellplätze in unmittelbarer Wohnungsnähe, barrierefreie Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen in Nähe der Wohnanlagen u.a.m. Dazu gehört auch, dass endlich alle ÖPNV-Stationen barrierefrei gestaltet sind. Dies ist heute (leider) immer noch nicht vollständig der Fall. Auch beim alten Wohnungsbestand soll nach und nach eine Umgestaltung des Wohnumfeldes erfolgen, besonders, wenn in den Wohnanlagen bereits barrierefreie Wohnungen vorhanden sind.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisen an:
AH Fraktion
Stellungnahme(n):
Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Das Anliegen des Antrags wird im Rahmen der aktuellen Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin berücksichtigt. Barrierefreies Bauen bei öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen und Wohnungen ist in der geltenden Bauordnung verankert. Im öffentlichen Straßenland gilt ebenfalls der Grundsatz der Barrierefreiheit. Die Elemente zur barrierefreien Gestaltung werden weiter ausgebaut.
Ein allgemein zugänglicher öffentlicher Personennahverkehr ist Teil der Daseinsvorsorge und schließt die Berücksichtigung der Belange von behinderten Menschen ein. Für einen barrierefreien ÖPNV werden vielfältige Maßnahmen ergriffen, z.B. abgesenkte Bordsteine, Blindenleitsysteme beim Bau neuer Haltestellen. 2017 werden bei der Straßenbahn nur noch Niederflurwagen im Einsatz sein, bis 2020 werden alle U- und S-Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet sein. Auf der Klausurtagung 2016 hat die SPD-Fraktion außerdem beschlossen, aus SIWA-Mitteln die Barrierefreiheit im ÖPNV zu verbessern und für Aufzüge weitere 5 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen.
This Antrag was published on Dienstag, 14. Oktober 2014 at 13:32.