Antrag 80/I/2021 Keine Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Landesparteitag der SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats im Einklang mit unseren Landesparteitagsbeschlüssen und dem Berliner Koalitionsvertrag auf, Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien zu unterlassen.

 

Das Recht auf Leben gilt uneingeschränkt für alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrer Vorgeschichte. In unserem Landesparteitagsbeschluss „Keine Abschiebungen nach Afghanistan – Berlin leistet Widerstand gegen lebensbedrohliche Abschiebepläne“ (Antrag 65/I/2017) haben wir uns klar positioniert – ebenso auch im Berliner Koalitionsvertrag.

 

Dort heißt es: “Rückführungen in Regionen, in denen die Rückführungen aus humanitären Gründen nicht tragbar sind, wird es nicht mehr geben.”

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Ä-03 zum Antrag 80/I/2021

Abschiebungsstopp nach Afghanistan und Syrien

 

  

Der Landesparteitag der SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats im Einklang mit unseren Landesparteitagsbeschlüssen und dem Berliner Koalitionsvertrag auf, sich weiterhin für einen bundesweiten Abschiebungsstopp zu Afghanistan und Syrien einzusetzen.

Im Einklang mit den SPD geführten Ländern lehnen wir die Aufhebung des Abschiebungstopps zu Syrien durch die Innenministerkonferenz entschieden ab. Die humanitäre Lage lässt Abschiebungen nach Syrien weiterhin nicht zu. Im Einklang mit unserer Beschlusslage “Keine Abschiebungen nach Afghanistan – Berlin leistet Widerstand gegen lebensbedrohliche Abschiebepläne” (Antrag 65/I/2017) nimmt Berlin weiterhin eine Vorreiterrolle ein, im Hinblick auf die humanitäre Lage in Afghanistan keine Abschiebungen nach Afghanistan zuzulassen.

 

Der Landesparteitag der SPD Berlin fordert  des weitern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats im Einklang  dem Berliner Koalitionsvertrag auf, Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien auch im Einzelfall zu unterlassen.

Das Recht auf Leben gilt uneingeschränkt für alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrer Vorgeschichte.  Im Berliner Koalitionsvertrag haben wir uns klar positioniert.

Dort heißt es: “Rückführungen in Regionen, in denen die Rückführungen aus humanitären Gründen nicht tragbar sind, wird es nicht mehr geben.“

Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Ä-01 zum Antrag 80/I/2021 Ändern KDV Steglitz-Zehlendorf Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, alles dafür zu tun, dass auch bundesweit Abschiebungen nach Afghanistan nicht durchgeführt werden.  
Ä-02 zum Antrag 80/I/2021 Ändern ASJ Abschiebungsstopp nach Afghanistan und Syrien aufrechterhalten Der Landesparteitag der SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats im Einklang mit unseren Landesparteitagsbeschlüssen und dem Berliner Koalitionsvertrag auf, sich weiterhin für einen bundesweiten Abschiebungsstopp zu Afghanistan und Syrien einzusetzen. Im Einklang mit den SPD geführten Ländern lehnen wir die Aufhebung des Abschiebungstopps zu Syrien durch die Innenministerkonferenz entschieden ab. Die humanitäre Lage lässt Abschiebungen nach Syrien weiterhin nicht zu. Im Einklang mit unserer Beschlusslage “Keine Abschiebungen nach Afghanistan – Berlin leistet Widerstand gegen lebensbedrohliche Abschiebepläne” (Antrag 65/I/2017) nimmt Berlin weiterhin eine Vorreiterrolle ein, im Hinblick auf die humanitäre Lage in Afghanistan im Regelfall keine Abschiebungen nach Afghanistan zuzulassen.  
Ä-03 zum Antrag 80/I/2021 Ändern Timo Schramm Abschiebungsstopp nach Afghanistan und Syrien      Der Landesparteitag der SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats im Einklang mit unseren Landesparteitagsbeschlüssen und dem Berliner Koalitionsvertrag auf, sich weiterhin für einen bundesweiten Abschiebungsstopp zu Afghanistan und Syrien einzusetzen. Im Einklang mit den SPD geführten Ländern lehnen wir die Aufhebung des Abschiebungstopps zu Syrien durch die Innenministerkonferenz entschieden ab. Die humanitäre Lage lässt Abschiebungen nach Syrien weiterhin nicht zu. Im Einklang mit unserer Beschlusslage “Keine Abschiebungen nach Afghanistan – Berlin leistet Widerstand gegen lebensbedrohliche Abschiebepläne” (Antrag 65/I/2017) nimmt Berlin weiterhin eine Vorreiterrolle ein, im Hinblick auf die humanitäre Lage in Afghanistan keine Abschiebungen nach Afghanistan zuzulassen.   Der Landesparteitag der SPD Berlin fordert  des weitern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats im Einklang  dem Berliner Koalitionsvertrag auf, Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien auch im Einzelfall zu unterlassen. Das Recht auf Leben gilt uneingeschränkt für alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrer Vorgeschichte.  Im Berliner Koalitionsvertrag haben wir uns klar positioniert. Dort heißt es: “Rückführungen in Regionen, in denen die Rückführungen aus humanitären Gründen nicht tragbar sind, wird es nicht mehr geben.”
Beschluss: Annahme in folgender Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats im Einklang mit unseren Landesparteitagsbeschlüssen und dem Berliner Koalitionsvertrag auf, sich weiterhin für einen bundesweiten Abschiebungsstopp zu Afghanistan und Syrien einzusetzen.

 

Im Einklang mit den SPD geführten Ländern lehnen wir die Aufhebung des Abschiebungstopps zu Syrien durch die Innenministerkonferenz entschieden ab. Die humanitäre Lage lässt Abschiebungen nach Syrien weiterhin nicht zu. Im Einklang mit unserer Beschlusslage “Keine Abschiebungen nach Afghanistan – Berlin leistet Widerstand gegen lebensbedrohliche Abschiebepläne” (Antrag 65/I/2017) nimmt Berlin weiterhin eine Vorreiterrolle ein, im Hinblick auf die humanitäre Lage in Afghanistan keine Abschiebungen nach Afghanistan zuzulassen.

 

Der Landesparteitag der SPD Berlin fordert des weitern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats im Einklang dem Berliner Koalitionsvertrag auf, Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien auch im Einzelfall zu unterlassen.

 

Das Recht auf Leben gilt uneingeschränkt für alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrer Vorgeschichte. Im Berliner Koalitionsvertrag haben wir uns klar positioniert.

 

Dort heißt es: “Rückführungen in Regionen, in denen die Rückführungen aus humanitären Gründen nicht tragbar sind, wird es nicht mehr geben.”

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Das BMI hat mit Blick auf die Entwicklungen der Sicherheitslage in Afghanistan seit Eroberung durch die Taliban im August 2021 die Entscheidung getroffen, Rückführungen nach Afghanistan zunächst auszusetzen. In der Folge bedeutete dies, dass die bisher vom Bund zur praktischen und operativen Umsetzung von Rückführungsmaßnahmen nach Afghanistan erfolgte Unterstützung der Länder vorerst nicht möglich war. Dies gilt insbesondere für die Planung von Charterflügen und deren Begleitung durch die Bundespolizei. Da sich die Lage nicht verbessert hat, finden weiterhin keine Rückführungen nach Afghanistan statt.

Das BAMF spricht syrischen Staatsangehörigen in ständiger Praxis aufgrund der problematischen humanitären und politischen Lage in Syrien zumindest ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit der EMRK zu. Es fehlt bei syrischen Staatangehörigen i.d.R. bereits deswegen an einer vollziehbaren Ausreisepflicht, der formelle Abschiebungsstopp besteht allerdings nicht mehr. Rückführungen nach Syrien finden weiterhin nicht statt.

In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2016 heißt es zudem:
  • „Der Senat wahrt humanitäre Grundsätze bei Aufenthaltsbeendigung. Direktabschiebungen aus Schulen, Jugendeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Familientrennungen bei Rückführungen wird es nicht geben. Auf nächtliche Abschiebungen, insbesondere bei Familien mit Kindern, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen oder schwerer Erkrankung, soll verzichtet werden. […]“

  • „Rückführungen in Regionen, in die diese aus humanitären Gründen nicht tragbar sind, wird es weiterhin nicht geben. Bei länger andauernden Konflikten in diesen Ländern ist auf die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen statt Duldungen hinzuwirken. Hierzu wirkt Berlin unter anderem auf entsprechende Altfallregelungen hin. Es werden alle Ermessenspielräume zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bei längerfristig unzumutbarer Ausreise genutzt. […]“
  • Überweisungs-PDF: