Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Bundesregierung zu veranlassen, zu prüfen, welche Sanktionsmöglichkeiten gegen einzelne natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind, gemäß der Verordnung (EU)2020/1998 des Europäischen Rates möglich, geeignet und sinnvoll sind, um den fortdauernden menschenrechtswidrigen Repressionsmaßnahmen gegen Regimegegner*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, insbesondere massiven Verletzungen der Meinungs-, Bildungs- und Versammlungsfreiheit entgegenzutreten.
Bei gut dokumentierten Fällen solcher Menschenrechtsverletzungen und ggf. in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International müsste die Bundesregierung zunächst versuchen, mit diplomatischen Schritten Abhilfe zu schaffen. Sollte es nicht gelingen – eingeschlossen die von der Entschließung des EU-Parlaments (EU)2020/1998 erörterten Fälle der EU-Bürger Eric Lang und Giulio Regeni sowie des in der EU studierenden Patrick Zaki –, müsste die Bundesregierung der ägyptischen Seite signalisieren, dass Deutschland bereit und in der Lage ist, die beschriebenen Sanktionsmittel gegen einzelne verantwortliche Personen und Organisationen auch anzuwenden und sich dafür in EU-Gremien einzusetzen. Die Bundesregierung sollte ihr Mögliches tun, um die Einsetzung von gezielten EU-Sanktionen in den genannten Fällen zu ermöglichen. Es müsste schließlich überprüft werden, ob restriktive Maßnahmen auch bei weiteren Menschenrechtsverletzungen des ägyptischen Regimes geeignet wären.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Bundesregierung zu veranlassen, zu prüfen, welche Sanktionsmöglichkeiten gegen einzelne natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind, gemäß der Verordnung (EU)2020/1998 des Europäischen Rates möglich, geeignet und sinnvoll sind, um den fortdauernden menschenrechtswidrigen Repressionsmaßnahmen gegen Regimegegner*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, insbesondere massiven Verletzungen der Meinungs-, Bildungs- und Versammlungsfreiheit entgegenzutreten.
Bei gut dokumentierten Fällen solcher Menschenrechtsverletzungen und ggf. in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International müsste die Bundesregierung zunächst versuchen, mit diplomatischen Schritten Abhilfe zu schaffen. Sollte es nicht gelingen – eingeschlossen die von der Entschließung des EU-Parlaments (EU)2020/1998 erörterten Fälle der EU-Bürger Eric Lang und Giulio Regeni sowie des in der EU studierenden Patrick Zaki –, müsste die Bundesregierung der ägyptischen Seite signalisieren, dass Deutschland bereit und in der Lage ist, die beschriebenen Sanktionsmittel gegen einzelne verantwortliche Personen und Organisationen auch anzuwenden und sich dafür in EU-Gremien einzusetzen. Die Bundesregierung sollte ihr Mögliches tun, um die Einsetzung von gezielten EU-Sanktionen in den genannten Fällen zu ermöglichen. Es müsste schließlich überprüft werden, ob restriktive Maßnahmen auch bei weiteren Menschenrechtsverletzungen des ägyptischen Regimes geeignet wären.