Die SPD Fraktion des Deutschen Bundestages und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass aus dem Gesetzentwurf für ein Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GvSchuG) die Regelung, nach der die für die Ausübung der Erwerbstätigkeit eines selbständigen Schuldners nötigen Sachen in die Insolvenzmasse fallen, nicht Gesetz wird.
Artikel 2 Ziffer 1 (Änderung der Insolvenzordnung) des Entwurfes des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (GvSchuG –Bundesratsdrucksache 62/21) sollte entfallen.
Die SPD Fraktion des Deutschen Bundestages und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass aus dem Gesetzentwurf für ein Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GvSchuG) die Regelung, nach der die für die Ausübung der Erwerbstätigkeit eines selbständigen Schuldners nötigen Sachen in die Insolvenzmasse fallen, nicht Gesetz wird.
Artikel 2 Ziffer 1 (Änderung der Insolvenzordnung) des Entwurfes des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (GvSchuG –Bundesratsdrucksache 62/21) sollte entfallen.