Der Senat der Stadt Berlin wird aufgefordert regelmäßig – alle zwei Jahre – einen Bericht über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Berlin vorzulegen. In Struktur und Gliederung lehnt sich dieser an den bundesweiten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung an.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Senat + Überweisung an AH-Fraktion (Konsens)