Antrag 150/I/2015 Leben retten durch Pulsoxymetrie

Status:
Überweisung

Die SPD im AbgH von Berlin und im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Aktivitäten des GBA zur Einführung der Pulsoxymetrie als Regelleistung im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen U1 und U2 positiv zu begleiten und nach Möglichkeit zu unterstützen. Mit der Pulsoxymetrie können Herzfehler bei Neugeborenen erkannt werden, die dann frühzeitig behandelt werden können.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an BT-Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die SPD-Bundestagsfraktion begleitet das Anliegen positiv und unterstützt es nach Möglichkeit. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am Juni 2013 beschlossen, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt mit der Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu einem Screening auf schwere congenitale Herzfehler mittels Pulsoxymetrie.   In seinem Abschlussbericht vom 11. März 2015 kommt das IQWiG zum Fazit: „Das Pulsoxymetrie-Screening als ein den bisherigen diagnostischen Standard (U1- und U2- Screening oder vergleichbare klinische Untersuchungen) ergänzendes Screening auf kAHF bei asymptomatischen Neugeborenen zeigt einen Anhaltspunkt für einen Nutzen.“ Eine Entscheidung des G-BA ist in diesem Jahr zu erwarten.