Antrag 106/I/2015 Keine Aushöhlung der Zweckbindung bei der Reform des europäischen Datenschutzrechts

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages und des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Zweckbindung in der Novellierung der Europäischen Datenschutzverordnung  in seiner jetzigen äußerst restriktiven Form beizubehalten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):

Stellungnahme MdEP Sylvia-Yvonne Kaufmann

Antwort Birgit Sippel, MdEP,  innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament.

Der Schutz persönlicher Daten ist eine zentrale Herausforderung im digitalen Zeitalter. Die SPD-Europaabgeordneten stehen deshalb hinter dem EU-Datenschutzreformpaket, bestehend aus einer allgemeinen Verordnung und einer Richtlinie für den Datenschutz im Bereich Polizei und Justiz.  Hinsichtlich der Zweckbindung teilen wir die Sorge, dass die Position des Rates in ihrer jetzigen Form zu einer deutlichen Schwächung der Rechte von Verbrauchern beitragen würde.   Das betrifft etwa konkret die Forderung der Mitgliedstaaten im Rat, die Weiterverarbeitung durch denselben für die Verarbeitung Verantwortlichen für nicht konforme Zwecke aufgrund der berechtigten Interessen dieses für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten zu erlauben, wenn diese Interessen die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Die Sozialdemokraten setzen sich deshalb in den laufenden schwierigen Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament für eine Löschung dieses aus unserer Sicht gefährlichen Passus ein.   Stellungnahme der Landesgruppe Da die Europäische Datenschutzverordnung im „Trialog“ zwischen dem EU-Parlament, der Kommission und der Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union ausgearbeitet wurde, waren die zuständigen Ministerien bspw. BMJV und BMI nur begleitend involviert. Gleichwohl haben sich die sozialdemokratischen Vertreterinnen und Vertreter für eine Einhaltung deutscher Datenschutzstandards eingesetzt, also die deutschen Prinzipien die Zweckbindung berücksichtigt.