Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung in Berlin soll möglichst zügig darauf hinwirken, dass die Ausführungsbestimmungen des Landes so geändert werden, dass die Lernförderung im Bildungs-und Teilhabepaket entbürokratisiert wird und möglichst vielen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zu Gute kommt.
Konkret werden dazu folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
a) Für jede Lernförderstunde wird ein auskömmlicher, pauschaler Satz an den gemeinnützigen Träger gezahlt. Darin enthalten sind Honorare für qualifizierte Nachhilfelehrer und für alle Projektkosten (Miete, Verwaltung, Leitung, Büro etc.).
b) Der Berlin-Pass BuT der Schüler sollte in Form eines „Lernförderausweises“ mit Stichtag am Beginn des Schulhalbjahres mindestens ein Schulhalbjahr lang gelten.
c) Alle Schülerinnen und Schüler mit Berlin-Pass BuT sollen in den Genuss von Lernförderung kommen können.
d) In einer Doppelstunde können Lerngruppen mit eins bis sechs Schülerinnen und Schülern gebildet werden, statt wie bisher mit sechs oder mehr.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung in Berlin soll möglichst zügig darauf hinwirken, dass die Ausführungsbestimmungen des Landes so geändert werden, dass die Lernförderung im Bildungs-und Teilhabepaket entbürokratisiert wird und möglichst vielen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zu Gute kommt.
Der Berlin-Pass BuT der Schüler sollte in Form eines „Lernförderausweises“ mit Stichtag am Beginn des Schulhalbjahres mindestens ein Schulhalbjahr lang gelten.