Der Berliner Senat und die Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, weiterhin verstärkte und nachhaltige Kontrollen im Fernbusverkehr hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten und der Bedienungs- und Aufzeichnungsverpflichtungen durchzuführen, im Verfahren zur Erteilung der Liniengenehmigung zu prüfen, ob Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Fernbusunternehmens auf Grund von Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten vorliegen, im Falle eines notwendigen Ausbaus der Haltestelleninfrastruktur für Fernbusse die Fernbusunternehmen angemessen an den Kosten zu beteiligen, eine mögliche Ausweitung der Bundesfernstraßenmaut auf Fernbusse (ausgenommen Kraftomnibusse, die im Öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt sind) zu unterstützen, sich auf Bundesebene für eine Angleichung der Fahrgastrechte für Bus- und Bahnfahrgäste einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass nicht beliebig an allen Straßenecken Fernbushaltestellen eingerichtet werden können, insbesondere in Wohngebieten und an Wohnstraßen.
Antrag 191/I/2015 Dem Fernbusverkehr mehr Regeln geben
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)