Die Fraktion im Bundestag wird aufgefordert, folgenden Missstand durch geeignete Regelungen zu unterbinden.
Die Lohndumpingspirale durch die Selbstausbeutung der Kleinstunternehmer/Selbständigen muss gestoppt werden.
Deshalb ist der in Rechnung gestellte Stundensatz so zu bemessen, dass der Arbeitgeber bzw. der Alleinunternehmer damit in die Lage versetzt wird, den entsprechenden Arbeitnehmer-Brutto-Stundenlohn zuzüglich aller Lohnnebenkosten und Versicherungen bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung zu zahlen.
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)