Antrag 225/I/2015 Parität im Berliner Wahlgesetz

Status:
Nicht abgestimmt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Berliner Wahlgesetzgebung so zu gestalten, dass es zu einer geschlechterparitätischen Verteilung aller Mandate im Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen kommt. Hierzu ist insbesondere eine Regelung für die geschlechterparitätische Verteilung der Kandidaturen in den Abgeordnetenwahlkreisen festzulegen.

 

Dazu ist zu prüfen, in wie weit das französische Paritätsgesetz und Vorgaben in anderen Bundesländern im Land Berlin umgesetzt werden können und ob die Berliner Verfassung geändert werden muss, um dies zu ermöglichen. Die Gesetzesänderung soll zur Berlin-Wahl greifen, die nach der Berlin-Wahl 2016 stattfindet.